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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Mobile Grüne Zimmer und Klima-Inseln als Klimaanpassung - welche messbare Wirkung wird in NRW mit öffentlichen Mitteln erzielt?

7. Oktober 2026Dokument 18/21673 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Christian Loose
KlimaanpassungMobile Grüne ZimmerKlima-InselStadtbegrünungFördermittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft temporäre, mobile Begrünungsanlagen wie 'Mobile Grüne Zimmer' und sogenannte 'Klima-Inseln', die in NRW-Kommunen im Zusammenhang mit Klimaanpassungsmaßnahmen aufgestellt wurden. Die Fragesteller thematisieren, mit welchen öffentlichen Mitteln solche Anlagen finanziert werden und welche messbare Wirkung sie entfalten. Als Beispiele werden ein Projekt in Bochum und eine 'Klima.Insel' in Holzwickede genannt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen in NRW, insbesondere die 53 Städte und Gemeinden im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr, sowie die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) als zuständige Fördergeber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird, welche mobilen Begrünungsanlagen seit 2020 in NRW bekannt sind (nach Kommune, Jahr, Standort, Standzeit, Art und Anbieter), welche Kosten dafür angefallen sind und wie viel Landesmittel eingesetzt wurden, welche subventionierten Klimaanpassungsprojekte überwiegend kommunikativen oder temporären Zweck hatten, welche Erkenntnisse zur tatsächlichen Wirkung (Hitzereduzierung, Luftqualität, Aufenthaltsqualität, Nutzungsintensität) vorliegen und ob vor der Förderung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Alternativenvergleiche durchgeführt wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine umfassende Abfrage bei allen Kommunen zu mobilen Begrünungsmaßnahmen in der verfügbaren Zeit nicht leistbar sei, weshalb Fragen 1-3 und 5 nicht mit konkreten Einzelfalldaten beantwortet werden. Ein eigenes Landesförderprogramm, das schwerpunktmäßig mobile Klimaanpassungsmaßnahmen fördert, existiert laut Antwort nicht. Im Rahmen des Programms 'Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft' (fachlich umgesetzt durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) würden vor allem investive Maßnahmen in sogenannten Betrachtungsräumen gefördert, in geringem Umfang auch begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung. Im 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren' konnten Kommunen mobile Ausstattungselemente wie Pflanzkübel, Stadtmöbel oder Trinkbrunnen zur Erprobung neuer Nutzungen aufstellen. Zur Wirkung antwortet die Landesregierung, die positiven Effekte von Begrünungsmaßnahmen auf Mikroklima und Aufenthaltsqualität seien grundsätzlich auch für mobile Begrünungsmaßnahmen hinreichend belegt; mobile Elemente könnten flexibel und witterungsabhängig eingesetzt werden und seien eine Alternative dort, wo dauerhafte Begrünung nicht möglich sei. Konkrete Zahlen zu Kosten, Standzeiten oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einzelner Anlagen werden in der Antwort nicht genannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Fragesteller: Christian Loose), die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung erteilt. Die Fragesteller verweisen auf Angaben des Regionalverbandes Ruhr, wonach bis 2030 rund 250 Millionen Euro über das Ruhrkonferenz-Projekt und ergänzende Subventionen investiert werden sollen, sowie auf eine Förderrichtlinie (FöRL KRiS), nach der die Landeszuwendung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Die Fragesteller zitieren den Bund der Steuerzahler mit einer Kostenangabe von 33.000 Euro für ein 'Mobiles Grünes Zimmer' in Mainz bei rund fünfmonatiger Standzeit (nicht auf NRW bezogen) sowie eine forstliche Vergleichsrechnung des Anbieters Waldbesitzervereinigung Wolfratshausen. Die Landesregierung erklärt, dass kein eigenes Landesförderprogramm für mobile Klimaanpassungsmaßnahmen existiert und eine vollständige kommunale Datenabfrage im gegebenen Zeitrahmen nicht möglich war; konkrete Kosten- oder Wirkungsdaten zu einzelnen Anlagen werden in der Antwort nicht genannt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21673, Wahlperiode 18, eingereicht 1. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.