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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Mittelabfluss und Verwendung im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau im Jahr 2022.

7. Oktober 2026Dokument 18/21674 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Vogt
NahmobilitätKommunaler StraßenbauFördermittelLandesmittelBundesmittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Verwendung von Fördermitteln im Jahr 2022 im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau in Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es um die Höhe der verausgabten Landes- und Bundesmittel sowie um den Umgang mit nicht verausgabten Restmitteln.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die über die beiden Förderrichtlinien finanzielle Unterstützung für Infrastrukturmaßnahmen erhalten, sowie die zuständigen Landesministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Finanzen und für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Landesmittel wurden 2022 über die Förderrichtlinie Nahmobilität verausgabt? Wie hoch war der Bundesmittelanteil bei der Nahmobilität? Wie viele Landesmittel wurden 2022 über die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau verausgabt? Wie hoch war der Bundesmittelanteil beim Kommunalen Straßenbau? Wie wurden nicht verausgabte Mittel eingesetzt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass 2022 für die Förderrichtlinie Nahmobilität 20.317.507,43 Euro Landesmittel und 18.641.700,00 Euro Bundesmittel verausgabt wurden. Für die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau wurden 136.178.616,86 Euro Landesmittel verausgabt, Bundesmittel kamen hier nicht zum Einsatz. Nicht verausgabte Mittel der Nahmobilität wurden gemäß Haushaltsvermerken zu Kapitel 10 140 Titelgruppe 61 bewirtschaftet, wobei Ausgaben gegenseitig deckungsfähig sind und zu 50 Prozent der Selbstbewirtschaftung unterliegen. Nicht verausgabte Mittel beim Kommunalen Straßenbau wurden in den Landeshaushalt zurückgeführt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion, konkret vom Abgeordneten Alexander Vogt, eingereicht (Kleine Anfrage 8672, Drucksache 18/21095 vom 31. August 2026). Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 geantwortet, federführend der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Die genannten Zahlen (20.317.507,43 Euro, 18.641.700,00 Euro, 136.178.616,86 Euro) stammen direkt aus der Antwort der Landesregierung.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21674, Wahlperiode 18, eingereicht 31. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.