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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten in Nordrhein-Westfalen - Wie gut bildet die aktuelle Bedarfsplanung die tatsächliche Versorgungssituation ab?

7. Oktober 2026Dokument 18/21677 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Susanne Schneider, Yvonne Gebauer
Kinder- und JugendmedizinBedarfsplanungVersorgungsgradLandarztquoteambulante Versorgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren eine ihrer Darstellung nach bestehende Diskrepanz zwischen dem rechnerischen Versorgungsgrad in der kinder- und jugendärztlichen Bedarfsplanung und der von Familien in Nordrhein-Westfalen erlebten Versorgungssituation. Sie verweisen darauf, dass trotz offiziell meist über 100 Prozent liegender Versorgungsgrade Eltern vielerorts Schwierigkeiten hätten, eine aufnahmebereite Kinderarztpraxis zu finden. Als Beispiel nennen sie den Kreis Kleve, wo der Versorgungsgrad laut Bedarfsplanung rund 106 Prozent betrage, Familien aber von erheblichen Problemen bei der Praxissuche berichteten.

👥 Wer ist betroffen?

Laut den Fragestellern betroffen sind Familien mit Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in ländlichen Regionen und in den von ihnen genannten Kreisen Kleve und Düren; außerdem Kinderarztpraxen, Hausarztpraxen, die nach Angaben der Fragesteller einen Teil der Versorgung übernehmen, sowie Kindernotfallpraxen, die bei Aufnahmestopps zusätzlich belastet würden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) Wie hat sich die Zahl der ambulant tätigen Kinder- und Jugendärzte in NRW seit 2020 entwickelt (nach Jahren, Planungsbereichen, Ärztezahl, Versorgungsgrad, besetzten/unbesetzten Vertragsarztsitzen)? 2) In welchen Regionen bestehen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit besondere Schwierigkeiten für Eltern, eine aufnahmebereite, wohnortnahe Praxis zu finden? 3) Wie bewertet die Landesregierung die Bedarfsplanung angesichts der genannten Diskrepanz? 4) Wie bewertet die Landesregierung, dass Absolventen der Landarztquote mangels festgestelltem besonderem öffentlichem Bedarf keine Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin aufnehmen können? 5) Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten, insbesondere in ländlichen und von Engpässen betroffenen Regionen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung folgende Quellenangaben an: Laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts von 2023 sah die Landesregierung seinerzeit keinen landesweiten Kinderarztmangel, räumte aber regionale Engpässe ein; nach damaligen Zahlen seien 20,5 Vertragsarztsitze unbesetzt gewesen. Laut WDR-Berichten von Mai/Juli 2026 liege der Versorgungsgrad im Kreis Kleve bei rund 106 Prozent, dennoch berichteten Familien von Schwierigkeiten bei der Praxissuche. Laut AOK-Gesundheitsreport 2024 komme im Kreis Kleve ein Kinderarzt auf rund 4.000 gesetzlich versicherte Minderjährige, in Düsseldorf auf rund 2.000; rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen in den Kreisen Düren und Kleve würden von Hausarztpraxen behandelt. Die Fragesteller verweisen zudem darauf, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen 2020 einen bis 2030 fehlenden Bedarf von rund 400 Kinderärztinnen und Kinderärzten prognostiziert hätten, und dass das Land für die Kinder- und Jugendmedizin zuletzt keinen besonderen öffentlichen Bedarf im Rahmen der Landarztquote festgestellt habe.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Susanne Schneider und Yvonne Gebauer der FDP-Fraktion, datiert auf den 07.10.2026 (ausgegeben am 09.10.2026). Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die im Dokument genannten Zahlen und Bewertungen (Versorgungsgrade, Arzt-Patienten-Relationen, Prognose von rund 400 fehlenden Kinderärzten bis 2030) stammen aus den von den Fragestellern zitierten externen Quellen (Deutsches Ärzteblatt 2023, WDR 2026, AOK-Gesundheitsreport 2024, Kassenärztliche Vereinigungen 2020) und sind nicht von der Landesregierung selbst in diesem Dokument bestätigt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21677, Wahlperiode 18, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.