❓ Beförderungen und Stellenbesetzungen in den nordrhein-westfälischen Ministerien: Welche Rolle spielt Nähe zur Hausleitung als Karrierefaktor?
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren, wie Leitungsfunktionen in nordrhein-westfälischen Ministerien besetzt werden und ob persönliche Nähe zur politischen Hausleitung dabei eine Rolle spielt. Anlass ist ein Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers, demzufolge die bisherige Büroleiterin von Justizminister Dr. Benjamin Limbach zur Leiterin der Abteilung Strafvollzug (Besoldungsgruppe B 7) ernannt wurde, ohne dass der Posten extern ausgeschrieben worden sei. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Dr. Limbach und die Beamtin sich laut diesem Bericht seit über zwei Jahrzehnten kennen und zuvor gemeinsam im Umfeld eines Amtsvorgängers tätig gewesen seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte in persönlichen Referenten-, Büroleitungs- oder Pressesprecherfunktionen in den nordrhein-westfälischen Ministerien sowie die jeweilige politische Hausleitung (Minister und Staatssekretäre).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Wie viele Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte waren seit dem 29. Juni 2022 in unmittelbarer Leitungsnähe tätig (aufgeschlüsselt nach Funktion, Amt/Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und Dauer)? 2) Wie viele dieser Personen wechselten anschließend auf andere Dienstposten in der Landesverwaltung (aufgeschlüsselt nach alter/neuer Funktion, Behörde, Zeitpunkt, Bewertung und Amt)? 3) Welche Beförderungen bzw. Höhergruppierungen erhielten diese Personen nach dem Wechsel (aufgeschlüsselt nach Ausgangs- und Zielamt, Zeitpunkt, Funktion und zeitlichem Abstand)? 4) In wie vielen Fällen wurde von beamten- oder laufbahnrechtlichen Regelvoraussetzungen abgewichen (Art der Abweichung, Rechtsgrundlage, Beteiligung des Landespersonalausschusses)? 5) Auf welchem Weg wurden die betreffenden Stellen besetzt (mit/ohne Ausschreibung, Art, Zeitpunkt, Zahl der Bewerbungen)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der FDP-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8866 vom Abgeordneten Ralf Witzel (FDP). Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller berufen sich auf einen Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 06.10.2026 über die Besetzung der Abteilungsleitung Strafvollzug im Justizministerium und verweisen auf § 9 Beamtenstatusgesetz sowie § 92a Landesbeamtengesetz NRW, wonach Ernennungen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen dürfen. Zudem wird auf die Reform des Laufbahnrechts durch CDU und Grüne im Jahr 2025 verwiesen, die laut Fragestellern erweiterte Möglichkeiten zur Einstellung in Beförderungsämter schafft.