❓ Ergebnisse der Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung - Welche Arbeitsschutzmängel werden in Nordrhein-Westfalen festgestellt?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Ergebnisse der Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys) der Arbeitsschutzaufsicht in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird bewertet, wie gut Betriebe ihre Arbeitsschutzorganisation und Gefährdungsbeurteilung umsetzen, und welche behördlichen Maßnahmen daraus folgen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die von der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht besichtigt werden, sowie die zuständige Arbeitsschutzverwaltung des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie viele BmSys wurden 2025 und im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt und wie wurden dabei die Arbeitsschutzorganisation (geeignet/teilweise geeignet/nicht geeignet) und die Gefährdungsbeurteilung (angemessen/nicht angemessen/nicht durchgeführt) bewertet? Wie viele Besichtigungen führten zu Feststellungen, Anordnungen oder Bußgeldern?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: 2025 wurden 16.287 BmSys durchgeführt; die Arbeitsschutzorganisation war in 3.215 Fällen 'nicht geeignet', in 5.435 Fällen 'teilweise geeignet' und in 7.637 Fällen 'geeignet'. Bei der Gefährdungsbeurteilung wurden 3.859 Fälle als 'nicht durchgeführt', 6.549 als 'nicht angemessen' und 5.879 als 'angemessen durchgeführt' eingestuft. Es gab 16.194 Feststellungen (8.453 mündliche Hinweise, 7.741 Besichtigungsschreiben), 73 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 20 Anordnungen. Für das erste Halbjahr 2026 wurden 12.143 BmSys durchgeführt: Arbeitsschutzorganisation 'nicht geeignet' in 2.219, 'teilweise geeignet' in 3.780, 'geeignet' in 6.144 Fällen; Gefährdungsbeurteilung 'nicht durchgeführt' bei 2.685, 'nicht angemessen durchgeführt' bei 4.726, 'angemessen' bei 4.732 Betrieben.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage 8709 wurde vom Abgeordneten Dr. Martin Vincentz (AfD) eingereicht (Drucksache 18/21186 vom 8. September 2026). Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 geantwortet; eine vollständige Antwort liegt vor. Die Landesregierung verweist auf eine frühere Auswertung von 23.369 BmSys für die Jahre 2021 bis 2024 sowie auf § 21 Absatz 3a ArbSchG als rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung.