❓ Mittelabfluss und Verwendung im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau im Jahr 2025.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Förderung kommunaler Infrastrukturprojekte in Nordrhein-Westfalen über die Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau. Dabei werden sowohl Landes- als auch Bundesmittel eingesetzt, die den Kommunen zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Die Fragesteller wollen nachvollziehen, wie viel Geld im Jahr 2025 tatsächlich verausgabt wurde und wie mit nicht verausgabten Restmitteln verfahren wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die über die beiden Förderrichtlinien Mittel für Infrastrukturprojekte erhalten, sowie die zuständigen Landesministerien (Umwelt, Naturschutz und Verkehr; Finanzen; Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion fragt: Wie viele Landesmittel wurden 2025 über die Förderrichtlinie Nahmobilität verausgabt? Wie hoch war der Bundesmittelanteil dabei? Wie viele Landesmittel und Bundesmittel wurden 2025 über die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau verausgabt? Wie wurden nicht verausgabte Mittel eingesetzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Über die Förderrichtlinie Nahmobilität wurden 2025 28.855.830,00 Euro Landesmittel und 49.679.772,00 Euro Bundesmittel verausgabt. Für die Förderrichtlinie kommunale Straßeninfrastruktur wurden 2025 insgesamt 103.386.394,83 Euro verausgabt, unter anderem aus Entflechtungsmitteln (Ausgabereste). Nicht verausgabte Nahmobilitäts-Mittel wurden gemäß Haushaltsvermerken zu Kapitel 10 140 Titelgruppe 61 bewirtschaftet, wobei Ausgaben gegenseitig deckungsfähig sind und zu 50 Prozent zur Selbstbewirtschaftung bestimmt sind. Nicht verausgabte Landesmittel beim kommunalen Straßenbau in Höhe von 3.170.433,10 Euro wurden zur Deckung von Kapitel 10 140 Titel 883 16 herangezogen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Alexander Vogt) unter der Drucksache 18/21098 vom 31. August 2026 eingereicht. Die Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet durch den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, mit Schreiben vom 7. Oktober 2026.