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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Künstliche Intelligenz beim Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen - Wie werden automatisierte Datenanalysen nach § 26 VSG NRW eingesetzt?

7. Oktober 2026Dokument 18/21682 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thomas Röckemann
Künstliche IntelligenzVerfassungsschutzautomatisierte DatenanalyseDatenschutzautomation bias
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Seit 1. April 2026 regelt § 26 des neuen Verfassungsschutzgesetzes NRW den Einsatz mathematisch-statistischer Verfahren einschließlich maschinellem Lernen und Künstlicher Intelligenz zur Filterung, Sortierung, Priorisierung und Zusammenführung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz. Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung, welche konkreten automatisierten Verfahren eingesetzt werden, welche Datenkategorien einbezogen werden und wie die gesetzlich vorgeschriebene menschliche Letztbewertung der Analyseergebnisse sichergestellt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen sowie Personen, Personengruppierungen, Institutionen und Organisationen, deren Daten im Rahmen der Beobachtungstätigkeit automatisiert analysiert werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Welche automatisierten Verfahren nach § 26 Abs. 2 und 3 VSG NRW derzeit eingesetzt werden (nach Art und Zweck). 2. Welche Kategorien personenbezogener Daten dabei einbezogen werden. 3. Wie Ergebnisse solcher Analysen Grundlage für weitere personenbezogene Maßnahmen sein können. 4. Durch welche organisatorischen und fachlichen Vorgaben die menschliche Letztbewertung nach § 26 Abs. 8 VSG NRW sichergestellt wird, insbesondere zur Vermeidung von 'automation bias'. 5. Welche Daten die Landesregierung bereits für die nach § 62 Abs. 2 VSG NRW vorgeschriebene Evaluation erhebt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet die fünf Fragen gemeinsam. Sie erläutert, dass der Verfassungsschutz NRW nach § 6 Abs. 4 VSG NRW Informationen automatisiert erheben und nach § 26 Abs. 2, 3 VSG NRW mathematisch-statistische Verfahren inklusive maschinellem Lernen und KI zur Filterung, Sortierung und Priorisierung einsetzen darf. Erfasst sind laut Antwort sowohl allgemeine als auch besondere Datenkategorien im Sinne des § 46 Nr. 14 Bundesdatenschutzgesetz, einschließlich Daten zu politischen Meinungen oder religiösen Überzeugungen, da dies der Beobachtungstätigkeit immanent sei. Eine inhaltliche Prüfung erfolge laut Antwort stets durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter; automatisierte Entscheidungen seien gesetzlich ausgeschlossen und technisch nicht bereitgestellt. Der Umgang mit den Systemen unterliege Schulungen. Für die Evaluation nach § 62 Abs. 2 VSG NRW würden Anwendungsdaten zu Nutzungshäufigkeit, Nutzungsumfang, weiteren qualitativen Daten sowie zur Gewichtung der Nutzung für verschiedene Aufgaben erfasst. Eine weitergehende, detaillierte Beantwortung lehnt die Landesregierung ab, da sie Rückschlüsse auf die konkrete Nutzung, die Leistungsfähigkeit der Verfahren, Arbeitsweisen und potenzielle Schwachstellen der Systeme ermöglichen und damit laut Landesregierung überwiegende Belange des Staatswohls entgegenstehen würden.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage 8734 wurde vom Abgeordneten Thomas Röckemann (AfD) am 10. September 2026 eingereicht (Drucksache 18/12313) und vom Minister des Innern mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 im Namen der Landesregierung beantwortet. Die Antwort verweist auf das seit 1. April 2026 geltende VSG NRW sowie auf die Gesetzesbegründung in Drucksache 18/14557 (S. 191 und 194), wonach der menschliche Bearbeiter 'den letzten Blick' behalten müsse und vor 'automation bias' gewarnt wird. Nach § 62 Abs. 2 VSG NRW ist eine Evaluation der automatisierten Datenanalyse innerhalb von fünf Jahren unter Beteiligung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie unabhängiger wissenschaftlicher Expertise vorgeschrieben. Die Landesregierung lehnt eine detailliertere Beantwortung der Fragen 1 bis 5 unter Verweis auf überwiegende Belange des Staatswohls ab.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21682, Wahlperiode 18, eingereicht 10. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.