❓ Mittelabfluss und Verwendung im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau im Jahr 2024.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der finanziellen Förderung kommunaler Infrastrukturprojekte im Jahr 2024 über die Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau. Dabei geht es um die Höhe der verausgabten Landes- und Bundesmittel sowie um den Umgang mit nicht ausgegebenen Restmitteln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die über die beiden Förderrichtlinien finanzielle Unterstützung für Infrastrukturprojekte erhalten, sowie die zuständigen Landesministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Finanzen und für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie viele Landesmittel wurden 2024 über die Förderrichtlinie Nahmobilität verausgabt? 2. Wie hoch war der Anteil der Bundesmittel dabei? 3. Wie viele Landesmittel wurden 2024 über die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau verausgabt? 4. Wie hoch war der Anteil der Bundesmittel dabei? 5. Wie wurden Mittel eingesetzt, die 2024 nicht verausgabt wurden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass 2024 für die Förderrichtlinie Nahmobilität 21.368.281,00 Euro Landesmittel und 60.041.876,00 Euro Bundesmittel verausgabt wurden. Für die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau wurden 128.116.098,61 Euro Landesmittel verausgabt, Bundesmittel kamen hierbei nicht zum Einsatz. Nicht verausgabte Mittel der Nahmobilität wurden gemäß den Haushaltsvermerken zu Kapitel 10 140 Titelgruppe 61 bewirtschaftet, wobei Ausgaben innerhalb der Titelgruppe gegenseitig deckungsfähig sind und zu 50 Prozent der Selbstbewirtschaftung unterliegen. Nicht verausgabte Mittel des Kommunalen Straßenbaus wurden in den Landeshaushalt zurückgeführt.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage 8674 wurde vom SPD-Abgeordneten Alexander Vogt am 31. August 2026 eingereicht (Drucksache 18/21097). Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Anfrage am 7. Oktober 2026 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung namens der Landesregierung beantwortet. Die Antwort nennt konkrete Beträge für Landes- und Bundesmittel in beiden Förderrichtlinien für das Jahr 2024 sowie Angaben zur Bewirtschaftung bzw. Rückführung nicht verausgabter Mittel unter Verweis auf Kapitel 10 140 Titelgruppe 61 des Landeshaushalts.