❓ Mittelabfluss und Verwendung im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau im Jahr 2023.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Förderrichtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau, über die das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Infrastrukturprojekte mit Landes- und teilweise Bundesmitteln unterstützt. Der Fragesteller möchte nachvollziehen, wie viel Geld im Jahr 2023 jeweils über diese beiden Förderrichtlinien ausgegeben wurde und wie mit nicht verausgabten Mitteln umgegangen wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die Fördermittel aus den Richtlinien Nahmobilität und Kommunaler Straßenbau erhalten, sowie die zuständigen Landesministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Finanzen und für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie viele Landesmittel wurden 2023 über die Förderrichtlinie Nahmobilität verausgabt? 2) Wie hoch war der Anteil der Bundesmittel dabei? 3) Wie viele Landesmittel wurden 2023 über die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau verausgabt? 4) Wie hoch war der Anteil der Bundesmittel dabei? 5) Wie wurden nicht verausgabte Mittel eingesetzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Über die Förderrichtlinie Nahmobilität wurden 2023 insgesamt 17.351.078,11 Euro Landesmittel und 33.124.630,00 Euro Bundesmittel verausgabt. Über die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau wurden 2023 insgesamt 128.407.590 Euro Landesmittel verausgabt, Bundesmittel kamen hier nicht zum Einsatz. Nicht verausgabte Mittel der Nahmobilitäts-Förderrichtlinie wurden gemäß den Haushaltsvermerken zu Kapitel 10 140 Titelgruppe 61 weiterbewirtschaftet, wobei Ausgaben teils gegenseitig deckungsfähig sind und 50 Prozent zur Selbstbewirtschaftung bestimmt sind. Nicht verausgabte Mittel der Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau wurden in den Landeshaushalt zurückgeführt.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage 8673 wurde von Alexander Vogt (SPD) am 31. August 2026 eingereicht (Drucksache 18/21096). Die Landesregierung hat am 7. Oktober 2026 schriftlich geantwortet, zuständig war der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Die Antwort enthält konkrete Beträge für das Jahr 2023: 17.351.078,11 Euro sowie 33.124.630,00 Euro für Nahmobilität (Landes- bzw. Bundesmittel) und 128.407.590 Euro Landesmittel für kommunalen Straßenbau ohne Bundesanteil.