❓ Apothekenversorgung in NRW zwischen Anspruch und Wirklichkeit - welche Lehren zieht die Landesregierung aus den Entwicklungen seit 2023? - Nachfrage.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage ist eine Nachfrage der AfD-Fraktion zur Apothekenversorgung in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller kritisieren, dass eine frühere Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16191) auf eine vorangegangene Kleine Anfrage aus ihrer Sicht zu vage und inhaltsleer gewesen sei, und fragen erneut nach konkreten Ergebnissen, Daten und Maßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Apotheken in NRW, insbesondere mit Blick auf ältere und weniger mobile Patienten sowie die Notdienstversorgung, außerdem die Apothekerkammern und -verbände sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1) Welche konkreten Ergebnisse hat der Dialog „Apotheke der Zukunft“ seit 2023 hervorgebracht? 2) Welche aus Frage 1 abgeleiteten Maßnahmen wurden bislang umgesetzt? 3) Welche Daten liegen der Landesregierung zur regionalen Apothekendichte in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW vor? 4) Inwiefern hat sich die Landesregierung in den letzten 12 Monaten im Rahmen der vom Bund angekündigten Apothekenreform für die flächendeckende Arzneimittelversorgung eingesetzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, der Dialog „Apotheke der Zukunft“ habe als zentrale Ergebnisse die Stärkung des Heilberufs, Bürokratieabbau, Gleichbehandlung von deutschen Apotheken und ausländischem Versandhandel, die Rolle der Apotheken als Krisenvorsorgestrukturen sowie die Forderung nach auskömmlicher Vergütung hervorgebracht. Zu umgesetzten Maßnahmen verweist sie auf ihre Antwort zu Frage 4. Eigene Daten zur regionalen Apothekendichte erhebt die Landesregierung laut eigener Aussage nicht; sie verweist auf den Austausch mit der Apothekerschaft, die Studie „Apotheken und Approbierte in NRW“ (jährlich fortgeschrieben durch die Apothekerkammern, siehe Drucksache 18/16191) sowie auf öffentlich verfügbare Daten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Zur Apothekenreform des Bundes nennt die Landesregierung den Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG), der Ende 2025 vorgelegt wurde und das parlamentarische Verfahren inzwischen durchlaufen habe; das MAGS habe die Ergebnisse des Dialogs „Apotheke der Zukunft“ eingebracht, und im Bundesratsverfahren habe sich die Landesregierung für Krisenvorsorgestrukturen, Bürokratieabbau und die Überwachung des ausländischen Versandhandels eingesetzt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Dr. Martin Vincentz) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (beantwortet durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 8. Oktober 2026). Das Dokument verweist mehrfach auf die vorangegangene Kleine Anfrage 6508 und deren Antwort (Drucksache 18/16191) sowie auf die vorliegende Nachfrage zur Kleinen Anfrage 8739 (Ursprungsdrucksache 18/21318). Die Fragesteller bewerten die frühere Antwort der Landesregierung in ihrer Vorbemerkung als „vage“, „unkonkret“, „nahezu inhaltsleer“ und „ausweichend“ – dies ist die Einschätzung der AfD-Fraktion, keine festgestellte Tatsache. Als Gesetzesvorhaben wird das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) genannt, laut Landesregierung Ende 2025 vorgelegt und das parlamentarische Verfahren inzwischen durchlaufen.