✅ Gesetz zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften.
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/19696), der verbands- und wasserrechtliche Vorschriften anpasst. Der Ausschuss hat den Entwurf nach einer schriftlichen Anhörung beraten und empfiehlt dem Landtag, ihn unverändert anzunehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger der Wasserwirtschaft sowie Kommunen und kommunale Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, die sich im Rahmen der Anhörung geäußert haben: Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, Industrie – Wasser – Umweltschutz e.V., die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW sowie der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften vor. Der Ausschuss schlägt dem Plenum vor, den Gesetzentwurf (Drucksache 18/19696) unverändert anzunehmen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Ausschuss beriet am 8. Juli 2026 erstmals über den Entwurf und beschloss eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gemäß § 58 GO LT NRW. Es gingen Stellungnahmen von sechs Verbänden ein (u. a. Drucksachen 18/4041, 18/4070, 18/4071, 18/4086). In der abschließenden Sitzung am 23. September 2026 gab es keine Wortmeldungen. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der AfD, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf stammt von der Landesregierung (Drucksache 18/19696), nicht von einer Fraktion. Die 1. Lesung fand am 17. Juni 2026 im Plenum statt, danach Überweisung an den Ausschuss. Die Beschlussempfehlung erfolgte mit den Stimmen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der AfD. Auf das Ausschussprotokoll APr 18/1314 wird verwiesen.