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Nordrhein-WestfalenBeschlussempfehlungLandesregierung

✅ Gesetz zur Entlastung und Beschleunigung des Vollzugs des Naturschutzrechts und anderer Vorschriften.

12. Oktober 2026Dokument 18/21687 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Patricia Peill
NaturschutzrechtLandesforstgesetzErsatzaufforstungBürokratieabbauFFH-Gebiete
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Bericht dokumentiert die Ausschussberatung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Entlastung und Beschleunigung des Vollzugs des Naturschutzrechts und anderer Vorschriften. Der Gesetzentwurf ändert unter Artikel 1 das Landesnaturschutzgesetz im Rahmen des Zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets der Landesregierung sowie unter Artikel 2 das Landesforstgesetz NRW.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unter anderem Kommunen (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, Städtetag NRW), die Wirtschaft (IHK NRW), die Landwirtschaft (Rheinischer Landwirtschafts-Verband), Naturschutzverbände (NABU NRW, BUND NRW, Dachverband Biologische Stationen NRW), Forstbetriebe (Familienbetriebe Land und Forst NRW) sowie Reitsportverbände.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung schlägt vor, mit Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Wirtschaft sowie Verwaltung von Bürokratie zu entlasten. Beim Landesforstgesetz soll die Pflicht zur Ersatzaufforstung entfallen, wenn die Beseitigung von Forstpflanzen der Pflege und Erhaltung bestimmter FFH-Offenland-Lebensraumtypen wie Mooren und Heiden in FFH-Gebieten dient. Die FDP-Fraktion hatte zur abschließenden Beratung einen Änderungsantrag (Drucksache 18/19814) eingebracht.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt, den Gesetzentwurf (Drucksache 18/18826) unverändert anzunehmen. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Der Gesetzentwurf selbst wurde mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung der SPD unverändert angenommen. Am 7. Mai 2026 beschloss der Ausschuss eine Sachverständigenanhörung, die am 13. Juli 2026 stattfand; die Auswertung erfolgte am 23. September 2026. Stellungnahmen reichten unter anderem der Landkreistag NRW, der Rheinische Landwirtschafts-Verband, der BUND NRW, der Dachverband Biologische Stationen NRW, Familienbetriebe Land und Forst NRW sowie weitere Verbände ein.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf stammt von der Landesregierung (Drucksache 18/18826) und wurde am 6. Mai 2026 nach der 1. Lesung zur alleinigen Beratung an den Fachausschuss überwiesen. Die Landesregierung verweist auf das am 12. November 2024 beschlossene „Erste Beschleunigungs- und Entlastungspaket“ sowie auf ein am 3. Februar 2026 vorgelegtes „Zweites Beschleunigungs- und Entlastungspaket“. Das Wortprotokoll der Anhörung liegt als Ausschussprotokoll APr 18/1283 vor, die Auswertung ist im Ausschussprotokoll 18/1314 enthalten. Berichterstatterin war die Abgeordnete Dr. Patricia Peill.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21687, Wahlperiode 18, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.