✅ Gesetz zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
📋 Worum geht es?
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume legt seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Drucksache 18/18827) vor. Die Landesregierung begründet die Novelle laut Dokument damit, dass das 2021 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz NRW an die seit 1. Juli 2024 geltenden Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes (KANG) angepasst und harmonisiert werden solle. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (insbesondere bei Finanzierung und Personal für Klimaanpassungsmaßnahmen), kommunale Spitzenverbände, sowie Institutionen wie der Landeskreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW, NRW Energy4Climate, der NABU und die Architektenkammer NRW, die im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen abgaben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung schlägt laut Gesetzentwurf vor, das Klimaanpassungsgesetz NRW an neue bundesrechtliche Anforderungen aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz anzupassen und das Engagement der Landesregierung bei der Klimaanpassung seit 2021 fortzusetzen und auszuweiten. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme dieses Gesetzentwurfs.
🔎 Konkrete Inhalte
Der federführende Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf am 7. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu, gegen die Stimme der AfD, bei Enthaltung von SPD und FDP. Die SPD-Fraktion bezeichnete das ursprüngliche Gesetz von 2021 laut eigener Aussage als 'leere Hülle' und kritisierte unzureichende Regelungen zu Finanzierung und Personal für Kommunen, enthielt sich aber 'freundlich'. Die CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen bewerteten die Novelle laut eigener Aussage positiv, insbesondere die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Die FDP-Fraktion äußerte laut eigener Aussage die Sorge vor zusätzlicher Bürokratie und Berichtspflichten und enthielt sich. Die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab und vertrat die Position, zusätzliche Strategien, Beiräte und Berichtspflichten schafften nicht automatisch mehr Resilienz. Eine öffentliche Anhörung fand am 13. Juli 2026 statt; das Ergebnis wurde am 7. Oktober 2026 im Ausschuss ausgewertet.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf stammt von der Landesregierung (Drucksache 18/18827) und wurde am 6. Mai 2026 nach der 1. Lesung an den federführenden Ausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie überwiesen. Der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales votierte mit CDU und Grünen bei Enthaltung von SPD, FDP und AfD für die Annahme. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie votierte mit CDU und Grünen gegen die AfD bei Enthaltung von SPD und FDP für die Annahme. Laut Dokument trat das ursprüngliche Klimaanpassungsgesetz NRW am 8. Juli 2021 in Kraft; seit 1. Juli 2024 gilt das Bundesklimaanpassungsgesetz (KANG). Berichterstatterin ist die Abgeordnete Dr. Patricia Peill. Das Wortprotokoll der Anhörung liegt als Ausschussprotokoll APr 18/1286 vor, zur weiteren Diskussion wird auf das Ausschussprotokoll APr 18/1338 verwiesen.