✅ Gesetz für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur Annahme eines Gesetzentwurfs, der die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen reformieren soll. Ziel ist es, die Gerichtsstrukturen an die veränderte Arbeitswelt und den demografischen Wandel anzupassen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen, die Beschäftigten im Justizwesen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die die Arbeitsgerichtsbarkeit in Anspruch nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen, um die Arbeitsgerichtsbarkeit zukunftsfähig und bürgernah zu gestalten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf nach einer Anhörung und Beratung am 30. September 2026 unverändert angenommen. Die Fraktionen äußerten unterschiedliche Meinungen zur Bürgernähe und Effizienz des Gesetzes.