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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ KI-Kompetenz in unserer nordrhein-westfälischen Landesverwaltung von Beginn an - Wie bereitet das Land seine Nachwuchskräfte auf einen verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz vor?

8. Oktober 2026Dokument 18/21699 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Ralf Witzel
Künstliche IntelligenzBerufsausbildungDatenschutzNachwuchskräfteöffentlicher Dienst
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Frage, ob und wie die Berufsausbildungen, Vorbereitungsdienste und dualen Studiengänge der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung ihre Nachwuchskräfte systematisch auf einen sicheren, datenschutzkonformen und verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz vorbereiten. Die Fragesteller verweisen darauf, dass KI-Anwendungen Beschäftigte bei Routineaufgaben unterstützen können, hoheitliche Entscheidungen aber nicht auf KI-Systeme ausgelagert werden dürfen und besondere Sorgfalt beim Datenschutz nötig sei.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Studierende in dualen Studiengängen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen sowie die zuständigen Ressorts, nachgeordneten Behörden, Hochschulen, Studieninstitute und Bildungszentren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) in welchen konkreten Ausbildungen, Vorbereitungsdiensten und dualen Studiengängen KI-Kompetenzen verbindlicher Ausbildungsinhalt sind und welche Kompetenzen bzw. Anwendungen dabei vermittelt werden; (2) in welchem zeitlichen Umfang dies geschieht; (3) welche konkreten Kompetenzen zu Datenschutz, Informationssicherheit, Prüfung KI-generierter Ergebnisse und Abgrenzung zu hoheitlichen Entscheidungsprozessen vermittelt werden; (4) in welchen Ausbildungsgängen dies bislang nicht verbindlich vorgesehen ist und warum; (5) wie überprüft wird, ob die Nachwuchskräfte die erforderlichen Kompetenzen tatsächlich erworben haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine vollständige ressortübergreifende Darstellung der einzelnen Ausbildungs- und Studieninhalte zu KI innerhalb der Beantwortungsfrist für eine Kleine Anfrage nicht belastbar möglich sei; die Fragen 1 bis 5 werden deshalb gemeinsam und ohne detaillierte Einzelaufstellung beantwortet. Für Bedienstete in Ausbildung gelten laut Antwort dieselben grundlegenden Vorgaben wie für übrige Bedienstete. Mit Beschluss der Staatssekretärskonferenz trat am 2. Februar 2026 der 'Handlungsleitfaden zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung im Land Nordrhein-Westfalen' in Kraft. Zudem können Bedienstete über die Nutzung des KI-Verwaltungsassistenten NRW.Genius praktische Erfahrungen sammeln; vor dem Zugang sind verpflichtende Schulungsmodule zu Datenschutz, Informationssicherheit und Datenklassifizierung sowie eine allgemeine Einführung zu absolvieren, ergänzt durch Handbuch, Schulungsvideos und Handreichungen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der FDP-Fraktion (Abgeordneter Ralf Witzel) am 7. August 2026 eingereicht (Drucksache 18/20822) und von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am 8. Oktober 2026 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und den übrigen Kabinettsmitgliedern beantwortet. Die Landesregierung nennt als konkreten Beleg den am 2. Februar 2026 von der Staatssekretärskonferenz beschlossenen Handlungsleitfaden sowie die verpflichtenden Schulungsmodule vor Zugang zu NRW.Genius. Eine quantitative oder curriculare Einzelauflistung der betroffenen Ausbildungsgänge, Stundenumfänge oder Prüfungsformen liegt laut Antwort nicht vor.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21699, Wahlperiode 18, eingereicht 7. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.