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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Unterschiede in der Vollzugspraxis der unteren Ausländerbehörden - wie unterschiedlich treffen die kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen aufenthaltsrechtliche Entscheidungen?

9. Oktober 2026Dokument 18/21700 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Marcel Hafke, Alexander Steffen
VollzugspraxisAusländerbehördenRückführungenAufenthaltsrecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Unterschiede in der Vollzugspraxis der unteren Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf aufenthaltsrechtliche Entscheidungen und Rückführungen. Es wird die Frage aufgeworfen, inwiefern die kommunalen Behörden bei der Aufenthaltsbeendigung unterschiedlich agieren und welche Faktoren dies beeinflussen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die unteren Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen sowie die vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, insbesondere aus Westbalkanstaaten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den Rückführungszahlen und Verhältnissen zwischen vollzogenen Rückführungen und ausreisepflichtigen Personen in den Jahren 2022 bis 2026 sowie nach den Behörden mit den höchsten und niedrigsten Verhältniszahlen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Anfrage der Abgeordneten und verweist auf die Notwendigkeit, strukturelle Unterschiede im Vollzug zu erkennen. Die Antworten der Landesregierung werden in den nachfolgenden Tabellen erwartet, die jedoch nicht im Dokument enthalten sind.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat die Anfrage am 9. Oktober 2026 beantwortet. Es wird auf die Bedeutung einer einheitlichen Vollzugspraxis hingewiesen und die Verantwortung der Bezirksregierungen zur Aufsicht über die unteren Ausländerbehörden betont.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21700, Wahlperiode 18, eingereicht 13. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.