❓ Drucksache 18/21706
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, wie widerstandsfähig der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen gegenüber einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall ist. Im Mittelpunkt steht, wie lange Leitstellen und Krisenstäbe ohne reguläre Stromversorgung und öffentliche Telekommunikationsnetze arbeitsfähig bleiben können. Die Fragesteller verweisen auf eine Sachverständigenanhörung zur Novellierung des BHKG (Brand- und Katastrophenschutzgesetz), in der laut den Fragestellern auf die Bedeutung physischer Robustheit und redundanter Systeme hingewiesen wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Leitstellen, Krisenstäbe und Katastrophenschutzeinheiten aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Wie lange können die Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte bei vollständigem Stromausfall autark arbeiten? 2. Wie lange können die Krisenstab-Einrichtungen autark arbeitsfähig bleiben? 3. Welche Kreise und kreisfreien Städte verfügen über eine vom öffentlichen Strom- und Telekommunikationsnetz unabhängige Rückfallebene zur Kommunikation? 4. Welche Kreise und kreisfreien Städte haben seit dem 1. Januar 2022 den gleichzeitigen Ausfall von Stromversorgung und Telekommunikationsnetzen praktisch geübt? 5. Welche Defizite bei technischer Redundanz und Ausfallsicherheit der Führungs- und Kommunikationsstrukturen sind der Landesregierung in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten bekannt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den FDP-Abgeordneten Dr. Werner Pfeil und Marcel Hafke eingereicht (Kleine Anfrage 8876, Drucksache 18/21706, Original vom 09.10.2026, ausgegeben am 12.10.2026). Die Fragesteller verweisen auf bereits erarbeitete Handlungshilfen der Landesregierung mit kommunalen Spitzenverbänden und Hilfsorganisationen zum Krisenmanagement bei Strom- bzw. Gasversorgungsausfällen sowie auf wiederholte Beratungen im Innenausschuss zu diesem Thema. Zudem nennen sie eine Sachverständigenanhörung zur Novellierung des BHKG, bei der laut den Fragestellern Dr. Wolfram Geier auf die Bedeutung physischer Robustheit und redundanter Systeme hingewiesen habe. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im Dokument nicht vor.