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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Drucksache 18/21707

9. Oktober 2026Dokument 18/21707 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen
AbschiebungenAusländerbehördenReiseersatzpapiereRückführungAusreisepflicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller der FDP-Fraktion thematisieren, dass auf der sogenannten Coesfeld- bzw. Westbalkan-Liste 1.245 ausreisepflichtige Personen stehen, von denen laut einer Überprüfung des Landeskriminalamtes rund 1.000 strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, aber innerhalb von zwei Jahren nur 53 Personen von dieser Liste abgeschoben wurden. Die Fragesteller beziehen sich zudem auf eine schriftliche Antwort der Stadt Bielefeld, wonach das zuständige Ministerium zwischen Dezember 2023 und Juni 2024 per Erlass Abschiebungen von Frauen und Kindern in den Irak untersagt und darüber hinaus bei Rückführungen von Jesiden durch Kontrollanrufe und Einzelfallprüfungen eingegriffen habe. Die Fragesteller fragen, ob vergleichbare Kontrollanrufe und Einzelfallprüfungen auch zur Verhinderung von Abschiebungen anderer Gruppen oder zur Durchsetzung von Abschiebungen bei Straftätern eingesetzt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, die kommunalen Ausländerbehörden (unter anderem in Bielefeld), die Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna sowie ausreisepflichtige Personen, darunter laut Fragestellern auch strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen von der Coesfeld-Liste.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1. Ob es neben dem von der Stadt Bielefeld geschilderten Fall Kontrollanrufe und Einzelfallprüfungen des Ministeriums zur Überprüfung geplanter Rückführungen auch bei anderen Gruppen (z.B. nach Staat oder ethnischer Gruppe) gegeben hat. 2. Wann die von Bielefeld geschilderten Einzelfallprüfungen bei Abschiebungen in den Irak eingestellt wurden. 3. Welche Gründe zur Einstellung dieser Einzelfallprüfungen geführt haben. 4. Wie viele Kontrollanrufe und Einzelfallprüfungen Ministeriumsmitarbeiter seit dem 01.07.2022 bei ausreisepflichtigen Straftätern getätigt haben, um von Kommunen noch nicht eingeleitete Rückführungen zu veranlassen. 5. Aus welchen Gründen das Ministerium bei der Verhinderung, nicht aber bei der Durchsetzung von Rückführungen Einfluss auf kommunale Entscheidungen nimmt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut Dokument teilte die Stadt Bielefeld schriftlich mit, dass zwischen dem 18.12.2023 und 18.06.2024 ein Erlass der zuständigen Landesministerin Abschiebungen von Frauen und Kindern in den Irak untersagte und das Ministerium (MKJFGFI) unabhängig davon in Dienstbesprechungen auf eine besonders sensible Prüfung von Rückführungen Jesiden gegenüber hinwirkte, wobei Buchungen kontrolliert und Ausländerbehörden - auch in Bielefeld - abgefragt wurden, ob sie an Maßnahmen festhalten wollten; diese Einzelprüfungen seien laut Bielefeld vor einigen Monaten eingestellt worden. Ministerin Verena Schäffer erklärte laut Anfrage im Integrationsausschuss am 23.09.2026, ihr seien keine Kontrollanrufe bekannt, und äußerte laut einem zitierten Ausschussprotokoll vom 02.09.2026, es habe aus ihrer Sicht keine Notwendigkeit gegeben, bei den kommunalen Ausländerbehörden nachzufragen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der FDP-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Alexander Steffen); eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die Fragesteller nennen als Zahlen: 1.245 ausreisepflichtige Personen auf der Coesfeld-/Westbalkan-Liste, davon laut einer LKA-Überprüfung rund 1.000 strafrechtlich in Erscheinung getreten, sowie 53 Abschiebungen von dieser Liste innerhalb von zwei Jahren. Das Dokument verweist auf einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz von Jesidinnen und Jesiden (Drucksache 18/15906) sowie auf ein Ausschussprotokoll (Apr 18/1234, Seite 25) und eine Quelle der Stadt Bielefeld (Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses vom 30.09.2026).

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21707, Wahlperiode 18, eingereicht 9. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.