❓ Überwachung der priorisierten Abschiebung straffälliger Ausreisepflichtiger nach dem Solingen-Anschlag
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf das Sicherheitspaket, das die nordrhein-westfälische Landesregierung nach dem islamistischen Terroranschlag von Solingen am 23. August 2024 beschlossen hat. Ministerpräsident Wüst hatte am 11. September 2024 angekündigt, die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäter zu priorisieren. Der Fragesteller will zwei Jahre später wissen, wie die Umsetzung dieser Ankündigung überwacht wird und welche Ergebnisse vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Staatskanzlei, Flucht-, Innen- und Justizministerium), die kommunalen Ausländerbehörden sowie ausreisepflichtige Personen, die laut Fragesteller strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, darunter eine Gruppe von Personen aus dem Westbalkan.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie viele rechtskräftig verurteilte ausländische Straftäter wurden seit dem 11. September 2024 pro Monat aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben? 2) Welche Maßnahmen hat Ministerpräsident Wüst ergriffen, um die Umsetzung der priorisierten Abschiebung zu überwachen? 3) Wie bewertet er, dass die Landesregierung die Zahl strafrechtlich in Erscheinung getretener bzw. verurteilter Ausreisepflichtiger nicht angeben kann? 4) Wann wurde er erstmals darüber informiert, dass dem Fluchtministerium kein landesweiter Überblick vorlag? 5) Wie bewertet er, dass von rund 1.000 strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen der Westbalkan-Liste innerhalb von zwei Jahren nur 53 abgeschoben wurden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt zur Begründung folgende Angaben an, die er auf frühere Antworten und Protokolle der Landesregierung stützt: Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8660 (Drucksache 18/21068) können Flucht-, Innen- und Justizministerium nicht mitteilen, wie viele ausreisepflichtige Personen strafrechtlich in Erscheinung getreten oder verurteilt wurden. Eine von einer Landesbehörde erstellte Liste führte rund 1.245 ausreisepflichtige Personen aus dem Westbalkan, von denen laut Fragesteller rund 1.000 strafrechtlich auffällig waren; davon seien innerhalb von zwei Jahren 53 Personen abgeschoben worden. Laut Ausschussprotokoll Apr 18/1234 sah Fluchtministerin Schäffer in der Sondersitzung des Integrationsausschusses am 2. September 2026 keine Veranlassung, die rund 56.000 Ausreisepflichtigen in Nordrhein-Westfalen durch das Landeskriminalamt überprüfen zu lassen. Am 23. September 2026 kündigte Ministerin Schäffer laut Fragesteller eine Überprüfung aller Ausreisepflichtigen durch das Landeskriminalamt sowie ein für Mitte 2027 vorgesehenes digitales Verfahren zur Information der kommunalen Ausländerbehörden an. Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6871 (Drucksache 18/17525) werden Abschiebungen strafrechtlich auffälliger Personen durch die örtlichen Ausländerbehörden statistisch nicht gesondert erfasst. Der Fragesteller merkt zudem an, dass die im Sicherheitspaket von 2024 angekündigte zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige bislang nicht in Betrieb genommen wurde.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der FDP-Fraktion (Abgeordneter Alexander Steffen); eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Der Fragesteller verweist zur Begründung auf die Drucksachen 18/21068 (Antwort auf Kleine Anfrage 8660) und 18/17525 (Antwort auf Kleine Anfrage 6871) sowie auf das Ausschussprotokoll Apr 18/1234. Genannte Zahlen stammen aus der Begründung des Fragestellers: rund 1.245 Personen auf der Westbalkan-Liste, davon laut Fragesteller rund 1.000 strafrechtlich in Erscheinung getreten und 53 abgeschoben; rund 56.000 Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen insgesamt laut Ausschussprotokoll. Als Termine werden der 11. September 2024 (Beschluss des Sicherheitspakets), der 2. September 2026 (Sondersitzung des Integrationsausschusses), der 23. September 2026 (Ankündigung der Überprüfung durch Ministerin Schäffer) und Mitte 2027 (geplantes digitales Verfahren) genannt.