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Nordrhein-WestfalenAntragCDUBündnis 90/Die Grünen

📝 Änderungsantrag zum Tarifentgeltsicherungsgesetz: redaktionelle Anpassungen und Anhörung der Tarifparteien

6. Oktober 2026Dokument 18/21718 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thorsten Schick, Matthias Kerkhoff, Bianca Winkelmann, Marco Schmitz, Wibke Brems, Mehrdad Mostofizadeh, Jule Wenzel, Meral Thoms
Tarifentgeltsicherungsgesetzöffentliche VergabeMindestentgeltTarifbindungRechtsverordnung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen betrifft den Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Gesetz zur Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherungsgesetz – TESG)“. Es geht um drei Änderungen: die Aktualisierung von Gesetzeszitaten (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Vergabeverordnung), eine Klarstellung zur Anrechnung tariflich vereinbarter Entgelte auf das gesetzliche Mindestentgelt sowie die Einführung eines Anhörungsrechts für Tarifvertragsparteien vor Erlass einer Rechtsverordnung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Auftragnehmer öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen, Tarifvertragsparteien der jeweiligen Branchentarifverträge, das für Arbeit zuständige Ministerium sowie die im Gesetz vorgesehene Prüfstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Antragstellerinnen und Antragsteller fordern: (1) die Anpassung der Verweise in § 1 Absatz 2 und 5 TESG an die aktuellen Fassungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung; (2) die Einfügung eines neuen § 3 Absatz 2, wonach die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts als erfüllt gilt, wenn ein Auftragnehmer durch originäre Tarifbindung ein mindestens gleich hohes tarifliches Entgelt zahlt; (3) die Einfügung eines neuen § 4 Absatz 5, wonach das zuständige Ministerium den Tarifvertragsparteien vor Erlass einer Rechtsverordnung Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält konkrete Gesetzesänderungen: Aktualisierung der Zitate auf das GWB in der Fassung vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215) und die Vergabeverordnung in der Fassung vom 2. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 250). Laut Begründung der Antragstellerinnen und Antragsteller handelt es sich bei den Zitatänderungen um rein redaktionelle Anpassungen; die Streichung zu Online-Marktplätzen wird damit begründet, dass ein entsprechender Reformansatz auf Bundesebene inzwischen verworfen worden sei. Zur Änderung in § 3 betonen die Antragstellerinnen und Antragsteller, dass diese keine Auswirkungen auf die Prüfmöglichkeiten der Prüfstelle nach § 8 TESG habe. Die neue Anhörungspflicht in § 4 Absatz 5 wird mit Transparenz und der Überprüfung der korrekten Übertragung tarifvertraglicher Regelungen in die Rechtsverordnung begründet.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht und bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/19004) sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Drucksache 18/21576). Das Dokument enthält den Änderungsantrag mit Begründung der Antragstellerinnen und Antragsteller; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung dazu liegt in diesem Dokument nicht vor.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21718, Wahlperiode 18, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.