❓ Drucksache 18/21736
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit Straftaten und Gewalttaten gegen obdachlose Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller verweisen auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums, wonach 2024 bundesweit 2.194 wohnungslose Menschen Opfer von Straftaten wurden, sowie auf Berichte über rund 300 betroffene Obdachlose in NRW im Vorjahr, von denen neun Fälle laut den Fragestellern tödlich endeten. Als Anlass nennen die Fragesteller zudem Brandanschläge auf Obdachlose in Dortmund und Essen.
👥 Wer ist betroffen?
Obdachlose bzw. wohnungslose Menschen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Städten wie Dortmund, Essen und Düsseldorf; betroffen sind laut den Fragestellern überwiegend männliche Opfer und Tatverdächtige.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1. Wie sich die Zahl der Straftaten gegen Obdachlose in NRW von 2015 bis 31. Juli 2026 jährlich absolut und prozentual entwickelt hat. 2. Wie sich die Zahl der Gewalttaten gegen Obdachlose in NRW im selben Zeitraum entwickelt hat. 3. Über welche (Mehrfach-)Staatsbürgerschaften die Tatverdächtigen dieser Taten verfügen. 4. Über welche (Mehrfach-)Staatsbürgerschaften die Opfer dieser Taten verfügen. 5. Welche zehn Städte in NRW die meisten Gewalttaten gegen Obdachlose verzeichnen (tabellarisch).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller zitieren als Hintergrund eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, wonach 2024 bundesweit 2.194 wohnungslose Menschen Opfer von Straftaten wurden, mit einer Aufklärungsquote von 72,8 Prozent (bei Körperverletzungen fast 88 Prozent). Die Fragesteller geben zudem an, dass in NRW im vergangenen Jahr rund 300 Obdachlose Opfer von Gewalt wurden, davon neun mit Todesfolge.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Markus Wagner). Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die genannten Zahlen (2.194 bundesweite Opfer 2024, Aufklärungsquote 72,8 Prozent, rund 300 Opfer in NRW im Vorjahr, neun Todesfälle) stammen aus der Darstellung der Fragesteller, die sich dabei auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag sowie auf zwei in Fußnoten genannte RP-Online-Artikel beruft. Die Einschätzung einer Dunkelziffer wird von den Fragestellern der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zugeschrieben.