📄 Verordnungsentwurf zur Übertragung von ESA BIC-Kofinanzierungsaufgaben auf die NRW.BANK
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Unterrichtung des Präsidenten des Landtags über den Entwurf einer Verordnung zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Kofinanzierung des Programms ESA BIC auf die NRW.BANK (ESA BIC Kofinanzierung Aufgabenübertragungsverordnung – ESABIC-KO-AÜVO). Der Verordnungsentwurf wird gemäß § 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die NRW.BANK, die künftig Aufgaben im Rahmen der Kofinanzierung übernehmen soll, sowie der Haushalts- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Verordnungsentwurf sieht vor, Aufgaben im Rahmen der Kofinanzierung des Programms ESA BIC auf die NRW.BANK zu übertragen. Dieser Entwurf (Vorlage 18/5626) wird dem Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zur Beratung zugeleitet.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält lediglich die Unterrichtung über die Zuleitung des Verordnungsentwurfs an die Ausschüsse; inhaltliche Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung der Aufgabenübertragung oder zu den damit verbundenen Kosten sind im Text nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Es handelt sich um eine Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags, keine Anfrage oder Antragsstellung einer Fraktion. Grundlage ist § 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags. Der Verordnungsentwurf trägt die Bezeichnung Vorlage 18/5626 und wird dem Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zugeleitet.