📄 Drucksache 18/21740
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Sicherheitslage in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten. Die Fragesteller verweisen darauf, dass im Jahr 2026 mehrere schwerwiegende Sicherheits- und Korruptionsverdachtsfälle in verschiedenen Justizvollzugsanstalten bekannt geworden seien. Sie fragen die Landesregierung, warum Justizminister Dr. Benjamin Limbach umfassendere Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Kontrolle im Justizvollzug nach Darstellung der Fragesteller erst nach dieser Häufung von Vorfällen und unter wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck veranlasst habe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen, die Justizvollzugsanstalten des Landes, das Justizministerium NRW unter Minister Dr. Benjamin Limbach sowie die Koalitionsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, deren Koalitionsvertrag von 2022 in der Anfrage angesprochen wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung, wie sie erklärt, dass Justizminister Dr. Benjamin Limbach umfassendere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Kontrolle im nordrhein-westfälischen Justizvollzug nach ihrer Darstellung erst nach der Häufung schwerwiegender Vorfälle und unter zunehmendem öffentlichen und parlamentarischen Druck veranlasst habe, obwohl CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag von 2022 eine konzeptionelle, personelle, räumliche und finanzielle Stärkung des Justizvollzugs angekündigt hätten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die mündliche Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Text nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der FDP-Fraktion eingereicht (Fragesteller: Dr. Werner Pfeil) als Frage 82 der Fragestunde vom 16. September 2026, vorgesehen für die 132. Sitzung des Landtags am 14. Oktober 2026, im Geschäftsbereich des Justizministeriums NRW. Die Fragesteller verweisen auf den Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2022, in dem konzeptionelle, personelle, räumliche und finanzielle Verbesserungen im Justizvollzug angekündigt worden seien. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.