❓ Drucksache 18/21743
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf einen Vorfall am 7. Oktober 2026 im Gelsenkirchener Stadtteil Ückendorf. Laut Medienberichten, auf die sich der Fragesteller stützt, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Kindern und Jugendlichen, bei der ein 13-jähriger Tatverdächtiger ein Messer gezogen, eine zehnjährige Geschädigte damit bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben soll. Ein zwölfjähriger Junge wurde dabei nach diesen Berichten leicht verletzt. Die Polizei war mit mehreren Einsatzkräften vor Ort und sprach wegen eines größeren Auflaufs von Angehörigen und Schaulustigen Platzverweise aus. Gegen den Tatverdächtigen wurden laut Fragesteller Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung eingeleitet.
👥 Wer ist betroffen?
Die beteiligten Kinder und Jugendlichen in Gelsenkirchen-Ückendorf, deren Familien, die Polizei Gelsenkirchen sowie mögliche Opferschutz- und Beratungsstellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1. Ob der 13-jährige Tatverdächtige der Polizei vor dem Vorfall bereits bekannt war. 2. Ob sich Tatverdächtiger und geschädigte Kinder bereits zuvor kannten. 3. Ob Zeugen während des Geschehens eingegriffen oder den geschädigten Kindern geholfen haben. 4. Welche Auswirkungen der Auflauf von Schaulustigen bzw. Angehörigen auf die polizeilichen Maßnahmen hatte. 5. Ob den geschädigten Kindern bzw. ihren Erziehungsberechtigten im Nachgang Hilfsangebote wie Opferschutz oder Beratung vermittelt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Sebastian Watermeier). Die im Dokument beschriebenen Vorfallsdetails stammen laut Fragesteller aus Medienberichten, nicht aus einer behördlichen Feststellung. Gegen den 13-jährigen Tatverdächtigen laufen nach Angaben des Fragestellers Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung; die Ermittlungen sind nach diesen Angaben noch nicht abgeschlossen. Eine Antwort der Landesregierung zu den gestellten Fragen liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.