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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Warum unterrichtet die Landesregierung den Landtag nicht über die Verschiebung des Prüfberichts zum Kohleausstieg 2030?

12. Oktober 2026Dokument 18/21746 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Henning Höne, Dietmar Brockes
KohleausstiegPrüfberichtVersorgungssicherheitStrompreiseLandtag
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Henning Höne und Dietmar Brockes fragt, warum die Landesregierung den Landtag nicht über die Verschiebung des Prüfberichts zum Kohleausstieg 2030 informiert hat. Die Anfrage beleuchtet die gesetzlichen Verpflichtungen der Landesregierung zur Information des Landtags über relevante Bundesangelegenheiten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, der Landtag und die Bürger, die von den Entscheidungen zum Kohleausstieg und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Energieversorgung betroffen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, zu welchem Zeitpunkt die Landesregierung von der Verschiebung des Prüfberichts Kenntnis erlangte, welche Stellen informiert wurden und warum der Landtag nicht unverzüglich informiert wurde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat von der Verschiebung des Prüfberichts aus einer Medienmeldung erfahren und nicht fristgerecht informiert. Es gab keine offizielle Mitteilung von der Bundesregierung, und die Landesregierung hat auf informelle Hinweise reagiert.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren, dass die Landesregierung gegen Artikel 40 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen hat, indem sie den Landtag nicht frühzeitig und umfassend informierte. Die Anfrage verweist auf frühere Versäumnisse der Bundesregierung und die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21746, Wahlperiode 18, eingereicht 12. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.