📄 Drucksache 18/21754
📋 Worum geht es?
Die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat einen Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt. CDU und Grüne legen mit diesem Entschließungsantrag als Reaktion auf einen Antrag von SPD und FDP (Drucksache 18/21605) dar, wie der Landtag mit diesen Empfehlungen umgehen soll. Sie betonen, dass die Vorschläge der Kommission wertvoll seien, aber wegen ihrer rechtlichen, institutionellen und finanziellen Tragweite erst sorgfältig ausgewertet werden müssten, bevor neue dauerhafte Strukturen geschaffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, sowie Betroffene allgemein, die Landeskommission, die Landesregierung, Vereine und Institutionen in Nordrhein-Westfalen, in denen Verdachtsfälle auftreten können, sowie Wissenschaft, Fachpraxis und Justiz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf, im Rahmen vorhandener Mittel: ein rechtswissenschaftliches Gutachten zu verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Rechten Betroffener in Auftrag zu geben; unter Beteiligung von Betroffenen einen Runden Tisch mit Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz, Datenschutz und weiteren Institutionen einzurichten; dem Landtag darauf aufbauend Vorschläge für ein Handlungskonzept 'Aufarbeitung' vorzulegen; Empfehlungen zur Dunkelfeldforschung aufzugreifen und zu prüfen, auch unter Berücksichtigung der Dunkelfeldstudie der UBSKM; sowie Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt für Vereine und Institutionen zu entwickeln.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert Feststellungen und Prüfaufträge. Der Landtag soll feststellen, dass die Landeskommission einen wertvollen Beitrag geleistet habe, dass der Abschlussbericht eine wichtige Grundlage für die weitere Befassung sei, dass die Empfehlungen erhebliche fachliche, rechtliche, institutionelle und finanzielle Tragweite hätten und daher einer Auswertung bedürften, und dass die Weiterentwicklung der Aufarbeitung sich an Bedürfnissen und Rechten Betroffener orientieren und zugleich rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht werden müsse.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht und bezieht sich ausdrücklich auf den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP 'Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt würdigen und ihre Empfehlungen gemeinsam umsetzen' (Drucksache 18/21605). Laut Antragstext haben die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt eingesetzt. Genannt werden zudem das Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, die unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte, die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte sowie die Kinderschutzkommission des Landtags als bestehende Strukturen. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument nicht genannt; die geforderten Maßnahmen sollen 'im Rahmen vorhandener Mittel' umgesetzt werden.