📄 Wahl von Mitgliedern der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
📋 Worum geht es?
Der Wahlvorschlag der FDP-Fraktion betrifft die Besetzung der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Vorgeschlagen werden Lorenz Deutsch als ordentliches Mitglied und Yvonne Gebauer als stellvertretendes Mitglied.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen sowie die vorgeschlagenen Personen Lorenz Deutsch und Yvonne Gebauer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die FDP-Fraktion schlägt vor, Lorenz Deutsch als ordentliches Mitglied und Yvonne Gebauer als dessen Stellvertretung in die Medienkommission zu wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument nennt die gesetzliche Grundlage der Wahl: Nach § 93 Abs. 2 Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) entsendet der Landtag acht Mitglieder der Medienkommission, von denen mindestens drei Frauen und drei Männer sein müssen; jede Fraktion benennt ein Mitglied, die übrigen werden nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Nach § 93 Abs. 8 LMG NRW ist für jedes Mitglied zugleich eine Stellvertretung zu bestimmen, die bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vollberechtigt an Sitzungen teilnimmt. Nach § 96 Abs. 1 LMG NRW beträgt die Amtszeit der Mitglieder fünf Jahre, beginnend mit dem ersten Zusammentritt der Medienkommission.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Wahlvorschlag von der Fraktion der FDP, unterzeichnet von Henning Höne und Marcel Hafke. Das Dokument enthält den Wahlvorschlag selbst, keine Antwort der Landesregierung, da es sich nicht um eine Anfrage handelt. Es verweist auf § 93 Abs. 2, § 93 Abs. 8 und § 96 Abs. 1 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) als rechtliche Grundlage.