📄 Wahl von Mitgliedern der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
📋 Worum geht es?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt dem Landtag Nordrhein-Westfalen Personen für die Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vor. Grundlage ist § 93 des Landesmediengesetzes NRW, wonach acht Mitglieder der Kommission vom Landtag entsandt werden, davon mindestens drei Frauen und drei Männer.
👥 Wer ist betroffen?
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und ihre Medienkommission sowie die vorgeschlagenen Personen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion schlägt als ordentliche Mitglieder Stefan Engstfeld MdL und Anja von Marenholtz vor, als stellvertretende Mitglieder Julia Eisentraut MdL und Dr. Wolfgang Zumdick.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Laut Dokument werden acht Mitglieder der Medienkommission vom Landtag entsandt, wobei je ein Mitglied durch jede Fraktion benannt wird und die übrigen Mitglieder nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt werden. Für jedes ordentliche Mitglied ist nach § 93 Abs. 8 LMG NRW zugleich eine Stellvertretung zu bestimmen, die bei Verhinderung vollberechtigt an den Sitzungen teilnimmt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem ersten Zusammentritt der Kommission.
⚡ Einordnung
Der Wahlvorschlag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht (unterzeichnet von Wibke Brems, Mehrdad Mostofizadeh und Jule Wenzel). Rechtsgrundlage ist § 93 Abs. 2 und Abs. 8 des Landesmediengesetzes NRW (LMG NRW). Das Dokument enthält den Wahlvorschlag selbst, keine Abstimmungsergebnisse des Landtags.