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Nordrhein-WestfalenSonstigesAfD

📄 Wahlvorschlag der AfD für Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW

13. Oktober 2026Dokument 18/21757 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Vincentz, Christian Loose
MedienkommissionLandesanstalt für MedienLandesmediengesetzVerhältniswahlWahlvorschlag
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fraktion der AfD legt dem Landtag Nordrhein-Westfalen einen Wahlvorschlag für die Besetzung von Sitzen in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vor. Vorgeschlagen werden Iris Dworeck-Danielowski als ordentliches Mitglied und Dr. Martin Vincentz MdL als deren Stellvertreter.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen ist die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen sowie die Fraktionen des Landtags NRW, die jeweils ein Mitglied benennen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion schlägt vor, Iris Dworeck-Danielowski als ordentliches Mitglied und Dr. Martin Vincentz MdL als stellvertretendes Mitglied in die Medienkommission zu wählen.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument nennt die rechtliche Grundlage der Wahl: Gemäß § 93 Abs. 2 Landesmediengesetz NRW entsendet der Landtag acht Mitglieder der Medienkommission, davon mindestens drei Frauen und drei Männer, wobei jede Fraktion ein Mitglied benennt und die übrigen Mitglieder nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt werden. Nach § 93 Abs. 8 LMG NRW ist für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu bestimmen. Gemäß § 96 Abs. 1 LMG NRW beträgt die Amtszeit der Mitglieder fünf Jahre, beginnend mit dem ersten Zusammentritt der Medienkommission.

⚡ Einordnung

Der Wahlvorschlag wurde von der Fraktion der AfD eingereicht, unterzeichnet von Dr. Martin Vincentz und Christian Loose. Das Dokument verweist auf § 93 Abs. 2, § 93 Abs. 8 und § 96 Abs. 1 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) als rechtliche Grundlage.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21757, Wahlperiode 18, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.