📄 Wahl von Mitgliedern der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um einen Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zur Besetzung von Sitzen in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Vorgeschlagen werden ordentliche und stellvertretende Mitglieder, die vom Landtag in dieses Gremium entsandt werden sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen sowie die vorgeschlagenen Abgeordneten Dr. Günther Bergmann, Andrea Stullich, Björn Franken und Katharina Gebauer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die CDU-Fraktion schlägt vor, Dr. Günther Bergmann MdL und Andrea Stullich MdL als ordentliche Mitglieder sowie Björn Franken MdL und Katharina Gebauer MdL als deren stellvertretende Mitglieder in die Medienkommission zu wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält den konkreten Wahlvorschlag mit den genannten Personen sowie die gesetzliche Grundlage: Gemäß § 93 Abs. 2 Landesmediengesetz NRW entsendet der Landtag acht Mitglieder der Medienkommission, darunter mindestens drei Frauen und drei Männer; jede Fraktion benennt ein Mitglied, die übrigen werden nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Nach § 93 Abs. 8 wird für jedes Mitglied eine Stellvertretung bestimmt, die bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vollberechtigt an Sitzungen teilnimmt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre ab dem ersten Zusammentritt.
⚡ Einordnung
Der Wahlvorschlag wurde von der Fraktion der CDU eingereicht, unterzeichnet von Thorsten Schick und Matthias Kerkhoff. Rechtsgrundlage ist § 93 Abs. 2 und Abs. 8 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW). Das Dokument ist ein Vorschlag zur Wahl durch den Landtag; ein Beschluss über die Wahl selbst ist in diesem Dokument nicht enthalten.