📄 Drucksache 18/21760
📋 Worum geht es?
Die Fraktion der FDP schlägt im Landtag Nordrhein-Westfalen Kandidaten für die Wahl von Mitgliedern des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR) vor. Als ordentliches Mitglied wird Thomas Nückel MdL, als stellvertretendes Mitglied Ralf Witzel MdL benannt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Rundfunkrat des WDR sowie die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, die über die Besetzung abstimmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die FDP-Fraktion schlägt vor, Thomas Nückel MdL als ordentliches Mitglied und Ralf Witzel MdL als stellvertretendes Mitglied in den Rundfunkrat des WDR zu wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält den konkreten Wahlvorschlag der FDP-Fraktion sowie die rechtliche Grundlage: Gemäß § 15 Abs. 2 WDR-Gesetz entsendet der Landtag 13 Mitglieder in den Rundfunkrat, davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer; jede Fraktion benennt ein Mitglied, weitere Mitglieder werden nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags zu ziehendes Los. Bis zu neun Mitglieder dürfen zugleich dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören. Gemäß § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen; scheidet das ordentliche Mitglied während der Amtsperiode aus, scheidet auch das stellvertretende Mitglied aus (§ 15 Abs. 11 S. 1 WDR-Gesetz).
⚡ Einordnung
Der Wahlvorschlag wurde von der Fraktion der FDP eingereicht (Drucksache 18/21760, datiert 06.10.2026, ausgegeben 13.10.2026). Das Dokument benennt als Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 11 S. 1 des WDR-Gesetzes. Eine Abstimmung oder Entscheidung des Landtags über den Vorschlag ist im Dokument nicht enthalten.