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Nordrhein-WestfalenSonstigesAfD

📄 Wahlvorschlag: Mitglieder des WDR-Rundfunkrats (AfD-Fraktion)

13. Oktober 2026Dokument 18/21762 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Vincentz, Christian Loose
RundfunkratWDR-GesetzVerhältniswahld'Hondtsches HöchstzahlverfahrenMedienaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Es handelt sich um einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion für die Besetzung von Sitzen im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR). Der Landtag entsendet gemäß § 15 Abs. 2 des WDR-Gesetzes 13 Mitglieder in den Rundfunkrat, wobei jede Fraktion ein Mitglied benennen darf. Die AfD-Fraktion benennt Markus Wagner MdL als ordentliches Mitglied und Carlo Clemens MdL als dessen stellvertretendes Mitglied.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen ist der Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks Köln sowie der Landtag Nordrhein-Westfalen als entsendendes Gremium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion schlägt vor, Markus Wagner MdL als ordentliches Mitglied und Carlo Clemens MdL als stellvertretendes Mitglied in den Rundfunkrat des WDR zu wählen.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument benennt konkret die vorgeschlagenen Personen: Markus Wagner MdL (ordentliches Mitglied) und Carlo Clemens MdL (stellvertretendes Mitglied). Es erläutert die gesetzliche Grundlage: Nach § 15 Abs. 2 WDR-Gesetz entsendet der Landtag 13 Mitglieder (davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer), wobei jede Fraktion ein Mitglied benennt; bei Überhang der Fraktionenzahl erfolgt die Bestimmung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren, bei Gleichstand durch Losentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten. Bis zu neun Mitglieder dürfen zugleich dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören. Gemäß § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen, das bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vollberechtigt an Sitzungen teilnimmt; scheidet das ordentliche Mitglied während der Amtsperiode aus, scheidet nach § 15 Abs. 11 S. 1 WDR-Gesetz auch das stellvertretende Mitglied aus.

⚡ Einordnung

Der Wahlvorschlag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht, unterzeichnet von Dr. Martin Vincentz und Christian Loose. Das Dokument ist ein Vorschlag zur Wahl durch den Landtag; eine Entscheidung oder Abstimmung des Landtags ist in diesem Dokument nicht enthalten. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 2, 5 und 11 des WDR-Gesetzes.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21762, Wahlperiode 18, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.