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Nordrhein-WestfalenSonstigesCDU

📄 Wahlvorschlag der CDU-Fraktion für Mitglieder des WDR-Rundfunkrats

13. Oktober 2026Dokument 18/21764 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thorsten Schick, Matthias Kerkhoff
RundfunkratWDR-GesetzVerhältniswahlMedienaufsichtEntsendung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Landtag Nordrhein-Westfalen wählt gemäß dem Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) Mitglieder in den Rundfunkrat des WDR. Die CDU-Fraktion legt hierzu einen Wahlvorschlag mit Namen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder vor.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Westdeutsche Rundfunk Köln, der Landtag Nordrhein-Westfalen sowie die im Vorschlag genannten Abgeordneten und Personen, die als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Rundfunkrats vorgeschlagen werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die CDU-Fraktion schlägt folgende Personen vor: als ordentliche Mitglieder Florian Braun MdL, Dr. Jan Heinisch MdL, Gregor Golland MdL, Petra Vogt MdL und Kirstin Korte; als stellvertretende Mitglieder Daniel Hagemeier MdL, Prof. Dr. Thomas Sternberg, Elke Duhme, Dr. Patricia Peill MdL und Anke Fuchs-Dreisbach MdL.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument listet die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Namen für die Wahl in den Rundfunkrat auf und erläutert die rechtliche Grundlage: Gemäß § 15 Abs. 2 WDR-Gesetz entsendet der Landtag 13 Mitglieder (davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer), wobei jede Fraktion ein Mitglied benennt und im Übrigen nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren verteilt wird; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Präsidentin oder dem Präsidenten zu ziehende Los. Bis zu neun der Mitglieder dürfen dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören. Nach § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz wird für jedes ordentliche Mitglied ein stellvertretendes Mitglied bestimmt, das bei Verhinderung vollberechtigt an Sitzungen teilnimmt; scheidet ein ordentliches Mitglied während der Amtsperiode aus, scheidet laut § 15 Abs. 11 S. 1 WDR-Gesetz auch das stellvertretende Mitglied aus.

⚡ Einordnung

Der Wahlvorschlag wurde von der CDU-Fraktion eingereicht und von Thorsten Schick und Matthias Kerkhoff unterzeichnet. Das Dokument nennt als Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 11 S. 1 des WDR-Gesetzes. Eine Abstimmung oder Beschlussfassung des Landtags über diesen Vorschlag ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21764, Wahlperiode 18, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.