📄 Wahlvorschlag der CDU-Fraktion für Mitglieder des WDR-Rundfunkrats
📋 Worum geht es?
Der Landtag Nordrhein-Westfalen wählt gemäß dem Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) Mitglieder in den Rundfunkrat des WDR. Die CDU-Fraktion legt hierzu einen Wahlvorschlag mit Namen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder vor.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Westdeutsche Rundfunk Köln, der Landtag Nordrhein-Westfalen sowie die im Vorschlag genannten Abgeordneten und Personen, die als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Rundfunkrats vorgeschlagen werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die CDU-Fraktion schlägt folgende Personen vor: als ordentliche Mitglieder Florian Braun MdL, Dr. Jan Heinisch MdL, Gregor Golland MdL, Petra Vogt MdL und Kirstin Korte; als stellvertretende Mitglieder Daniel Hagemeier MdL, Prof. Dr. Thomas Sternberg, Elke Duhme, Dr. Patricia Peill MdL und Anke Fuchs-Dreisbach MdL.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument listet die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Namen für die Wahl in den Rundfunkrat auf und erläutert die rechtliche Grundlage: Gemäß § 15 Abs. 2 WDR-Gesetz entsendet der Landtag 13 Mitglieder (davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer), wobei jede Fraktion ein Mitglied benennt und im Übrigen nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren verteilt wird; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Präsidentin oder dem Präsidenten zu ziehende Los. Bis zu neun der Mitglieder dürfen dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören. Nach § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz wird für jedes ordentliche Mitglied ein stellvertretendes Mitglied bestimmt, das bei Verhinderung vollberechtigt an Sitzungen teilnimmt; scheidet ein ordentliches Mitglied während der Amtsperiode aus, scheidet laut § 15 Abs. 11 S. 1 WDR-Gesetz auch das stellvertretende Mitglied aus.
⚡ Einordnung
Der Wahlvorschlag wurde von der CDU-Fraktion eingereicht und von Thorsten Schick und Matthias Kerkhoff unterzeichnet. Das Dokument nennt als Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 11 S. 1 des WDR-Gesetzes. Eine Abstimmung oder Beschlussfassung des Landtags über diesen Vorschlag ist im Dokument nicht enthalten.