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Nordrhein-WestfalenAntragSPD

📝 Drucksache 18/21766

14. Oktober 2026Dokument 18/21766 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Jochen Ott, Ina Blumenthal, Lisa-Kristin Kapeinat, Lena Teschlade, Thorsten Klute
TarifbindungTariftreueöffentliche VergabeSchwellenwerteMindestlohnrichtlinie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Es geht um das von der Landesregierung vorgelegte Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG), das Tarifbindung bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen sichern soll. Die SPD-Fraktion legt einen Entschließungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Drucksache 18/21576) zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/19004) vor. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine Anhörung vom 13. Juli 2026, in der Sachverständige den Gesetzentwurf kritisiert hätten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen, Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen, Kommunen sowie die Landesregierung als Gesetzgeberin. Laut den Antragstellern betrifft die Tarifbindung auch die Sozialversicherungen und die Einkommenssteuereinnahmen des Landes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: die Schwellenwerte auf 25.000 Euro für Dienstleistungsaufträge und 50.000 Euro für Bauaufträge zu senken; die Beschränkung auf einzelne Branchen aufzuheben oder zumindest eine Öffnungsklausel vorzusehen; kommunale Vergaben miteinzubeziehen; Individualansprüche im Gesetz zu verankern; wirksame, auch stichprobenartige und betriebliche Kontrollen vorzusehen; sowie klare Sanktionen wie Vertragsstrafen und zeitweisen Ausschluss von Vergabeverfahren bei Verstößen zu verankern.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Antragstellerin (SPD-Fraktion) stellt fest, dass laut Berechnungen des WSI die strengen Tariftreuevorgaben des Gesetzentwurfs nur für 6,25 % aller Vergaben des Landes gelten würden. Die Fraktion verweist zudem auf Angaben des DGB NRW, wonach mangelnde Tarifbindung 2024 zu Verlusten von 4,7 Milliarden Euro bei der Einkommenssteuer und 8 Milliarden Euro bei den Sozialversicherungen in NRW geführt habe. Laut Statistischem Bundesamt lag die Tarifbindung in NRW 2024 bei knapp über 51 %, nach 62 % im Jahr 2017 (Angaben laut Quellenverweisen der Antragstellerin). Die Fraktion gibt an, dass laut EU-Mindestlohnrichtlinie bei einer Tarifbindung unter 80 % Maßnahmen zur Steigerung ergriffen werden müssten. Die Antragstellerin verweist auf Aussagen von Sachverständigen in der Anhörung vom 13. Juli 2026, laut denen Ausnahmen für Branchen, hohe Schwellenwerte, höhere Schwellenwerte bei Bauleistungen als im Bund sowie die Herausnahme der Kommunen den Zweck des Gesetzes untergraben würden; laut WSI sei NRW neben Thüringen das einzige Land, das Kommunen ausklammere. Handwerk NRW wird laut Antragstellerin mit der Aussage zitiert, Niedersachsen habe ein bürokratisch weniger aufwändiges Gesetz erlassen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Entschließungsantrag von der Fraktion der SPD im Landtag NRW (18. Wahlperiode), Drucksache 18/21766 vom 14.10.2026. Der Antrag bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/19004) und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Drucksache 18/21576). Eine Antwort oder Entscheidung der Landesregierung zu diesem Entschließungsantrag liegt im Dokument nicht vor. Zahlenangaben zu Tarifbindung, Steuer- und Sozialversicherungsverlusten sowie zum Anteil betroffener Vergaben stammen laut Dokument aus Quellen des WSI, DGB NRW und Statistischen Bundesamts, die die Antragstellerin zitiert.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21766, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.