❓ Drucksache 18/21768
📋 Worum geht es?
Es geht um Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften, also Kooperationen zwischen der Polizei Nordrhein-Westfalen und kommunalen Ordnungsbehörden, mit denen lokale Probleme gemeinsam angegangen werden sollen. Der Fragesteller verweist darauf, dass eine landesweite Erhebung aus dem Jahr 2013 540 solcher Partnerschaften ergeben habe, und möchte eine aktuelle Übersicht zum derzeitigen Stand.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die Kreispolizeibehörden, das Ministerium des Innern und die kommunalen Spitzenverbände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) welche Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften derzeit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten bestehen, 2) welche kreisangehörigen Städte und Gemeinden an keiner solchen Partnerschaft beteiligt sind, 3) wie sich die Zahl der Partnerschaften in den einzelnen Kreispolizeibehörden jeweils zum 1. Oktober der Jahre 2022 bis 2026 entwickelt hat, 4) welche Partnerschaften seit dem 1. Januar 2022 neu gegründet oder beendet wurden, und 5) welche landesweiten Vorgaben, Empfehlungen oder Unterstützungsangebote für die Einrichtung und Weiterentwicklung solcher Partnerschaften bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von dem FDP-Abgeordneten Marcel Hafke am 14.10.2026. Der Fragesteller verweist auf eine landesweite Erhebung aus dem Jahr 2013, die 540 bestehende Ordnungspartnerschaften unter Beteiligung der Polizei ergeben habe (ohne weitere Belegangabe im Dokument). Laut Fragesteller haben die kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2026 im Zusammenhang mit der von der Landesregierung angestoßenen Effizienzinitiative für die Polizei einerseits die Bedeutung funktionierender Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften hervorgehoben, andererseits vor einer Verlagerung polizeilicher Aufgaben auf kommunale Ordnungsbehörden gewarnt. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.