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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Aufsicht der Bezirksregierung Köln über kommunale Ausländerbehörden

14. Oktober 2026Dokument 18/21769 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen
AusländerbehördenFachaufsichtBezirksregierungPersonalausstattungAufenthaltsbeendigung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Aufsicht der Bezirksregierung Köln über die unteren (kommunalen) Ausländerbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich. Der Fragesteller verweist auf die rechtlichen Grundlagen dieser Aufsicht (§ 18 ZustAVO in Verbindung mit §§ 8 bis 10 OBG NRW) sowie auf die Fachaufsicht des zuständigen Ministeriums über die Bezirksregierung nach dem Landesorganisationsgesetz NRW. Hintergrund ist laut Fragesteller eine frühere Antwort der Landesregierung auf einen Berichtswunsch der FDP-Fraktion, in der mitgeteilt wurde, dass der Landesregierung keine Daten zur Angemessenheit der personellen Ausstattung der kommunalen Ausländerbehörden vorlägen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bezirksregierung Köln, die ihr unterstehenden unteren (kommunalen) Ausländerbehörden sowie das für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten zuständige Landesministerium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt der Landesregierung fünf Fragen: 1. Über welche konkreten Erkenntnisse die Bezirksregierung Köln zu Personalausstattung, Vakanzen, Fallbelastung, Bearbeitungsrückständen und Bearbeitungszeiten der einzelnen ihr unterstehenden Ausländerbehörden verfügt. 2. Welche Daten, Kennzahlen, Berichte oder Meldungen die Bezirksregierung Köln regelmäßig oder anlassbezogen erhebt, um die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu beurteilen. 3. In wie vielen Fällen die Bezirksregierung Köln seit dem 1. Januar 2022 von ihren Aufsichtsbefugnissen nach §§ 8 bis 10 OBG NRW Gebrauch gemacht hat. 4. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 längerfristige personelle, organisatorische oder strukturelle Defizite bei unteren Ausländerbehörden bekannt wurden. 5. In welcher Weise das zuständige Ministerium seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen seiner Fachaufsicht Erkenntnisse über die Aufsichtswahrnehmung der Bezirksregierung Köln eingeholt hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist zur Begründung auf eine frühere Vorlage (18/5590, S. 1), in der die Landesregierung laut Fragesteller mitgeteilt habe, dass die personelle Ausstattung der kommunalen Ausländerbehörden grundsätzlich in kommunaler Eigenverantwortung liege und ihr dazu „auch im Rahmen der bestehenden Sonderaufsicht“ keine Daten vorlägen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Alexander Steffen (FDP). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf die Rechtsgrundlagen § 18 ZustAVO, §§ 8 bis 10 OBG NRW sowie § 7, § 8 Absatz 1 und §§ 13 LOG NRW und verweist auf die frühere Vorlage 18/5590 (Seite 1). Mehrere Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit dem 1. Januar 2022.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21769, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.