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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Drucksache 18/21771

14. Oktober 2026Dokument 18/21771 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen
DatenaustauschAusländerbehördenDigitalisierungSicherheitspaketAsylverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fraktion erinnert daran, dass Ministerpräsident Wüst nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen am 23. August 2024 am 10. September 2024 ein Sicherheitspaket angekündigt hatte. Ein Punkt davon war die Einführung einer einheitlichen Software, damit Landesbehörden, Zentrale Ausländerbehörden (ZABen) und externe Dienstleister in Landeseinrichtungen Daten medienbruchfrei und automatisiert austauschen können. Zwei Jahre nach der Ankündigung fragt die Fraktion nach dem tatsächlichen Umsetzungsstand dieser Maßnahme.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung, alle Erstaufnahmeeinrichtungen, Zentrale Unterbringungseinrichtungen, die fünf Zentralen Ausländerbehörden, das Landeskriminalamt, alle 81 kommunalen Ausländerbehörden, die Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie externe Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister in Aufnahmeeinrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fragt die Landesregierung: 1. ob Polizei und Landeskriminalamt technisch in der Lage sind, Meldungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren automatisch, digital und medienbruchfrei an alle 81 kommunalen Ausländerbehörden zu übermitteln (gemäß § 87 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz i.V.m. Ziffer 2.1 des Gemeinsamen Runderlasses vom 29. April 2022); 2. ob die Staatsanwaltschaften entsprechend Meldungen über rechtskräftige Verurteilungen automatisch, digital und medienbruchfrei übermitteln können (Ziffer 5.1 desselben Runderlasses); 3. ob die fünf Zentralen Ausländerbehörden und alle 81 kommunalen Ausländerbehörden untereinander digital und medienbruchfrei Daten austauschen können; 4. welche mit ausländerrechtlichen Zuständigkeiten betrauten Landesbehörden dazu heute technisch noch nicht in der Lage sind; 5. welche externen Dienstleister in Aufnahmeeinrichtungen heute technisch in der Lage sind, mit Landesbehörden und Zentralen Ausländerbehörden automatisch, digital und medienbruchfrei Daten auszutauschen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage 8895 wurde vom Abgeordneten Alexander Steffen (FDP) eingereicht. Die Fraktion zitiert aus einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 10. September 2024, die als Maßnahme 5 des Sicherheitspakets die Einführung einer einheitlichen Software für Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister sowie einen automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen nennt. Die Fragen verweisen auf § 87 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz sowie Ziffern 2.1 und 5.1 des Gemeinsamen Runderlasses vom 29. April 2022. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21771, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.