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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Drucksache 18/21772

14. Oktober 2026Dokument 18/21772 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen
AbschiebungDuldungAusreisepflichtFamilieneinheitAusländerbehörden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die FDP-Fraktion thematisiert, dass straffällig gewordene ausreisepflichtige Personen in Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf das Recht auf Wahrung der Familieneinheit mit ihren Kindern teils weiterhin geduldet werden oder einen Aufenthaltstitel erhalten, obwohl die Landesregierung die vorrangige Abschiebung von Straftätern als Ziel ausgegeben hat. Anlass ist laut den Fragestellern unter anderem der öffentlich diskutierte Fall eines mehrfach verurteilten Mannes aus Bosnien-Herzegowina, bei dem die Stadt Köln einen zwingenden Duldungsgrund aus familiären Bindungen zu acht Kindern angeführt habe. Die Fragesteller verweisen zudem auf Aussagen der Ministerin für Flucht, Integration, Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung und Behinderung, Verena Schäffer, im Integrationsausschuss vom 23.09.2026, wonach zwei als organisierte Kriminalität geführte Personen einen Aufenthaltstitel erhalten hätten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausreisepflichtige, strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen mit Kindern, die 81 kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung sowie die betroffenen Kinder je nach Staatsangehörigkeit.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen ausreisepflichtigen Personen eine Duldung wegen familiärer Bindungen zu Kindern erteilt oder verlängert wurde; 2. welche Staatsangehörigkeit die betroffenen Kinder in diesen Fällen hatten; 3. welche konkreten Vorgaben die Landesregierung den kommunalen Ausländerbehörden zur Berücksichtigung der Straffälligkeit eines Elternteils bei Duldungsentscheidungen gemacht hat; 4. welchen eigenen Ermessensspielraum die kommunalen Ausländerbehörden dabei haben; 5. in wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 eine Abschiebung wegen familiärer Bindungen zu Kindern nicht vollzogen wurde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller nennen als Hintergrundzahlen, dass von 6.800 ausreisepflichtigen Personen 2.100 strafrechtlich in Erscheinung getreten seien (insgesamt 12.000 Straftaten), von denen innerhalb von zwei Jahren nur 53 Personen abgeschoben worden seien.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Alexander Steffen (FDP); eine Antwort der Landesregierung liegt laut Dokument noch nicht vor. Die genannten Zahlen (6.800 Ausreisepflichtige, 2.100 strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen, 12.000 Straftaten, 53 Abschiebungen binnen zwei Jahren) sowie die Angaben zum Einzelfall und zur Ministeräußerung im Integrationsausschuss vom 23.09.2026 stammen aus der Darstellung der Fragesteller und sind im Dokument nicht mit einer eigenen Quellenangabe belegt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21772, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.