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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Drucksache 18/21774

14. Oktober 2026Dokument 18/21774 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen
AusländerbehördenFachaufsichtBezirksregierungAufenthaltsbeendigungPersonalausstattung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller thematisiert die Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf über die unteren Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen der Aufsichtskette: Die Bezirksregierung führt gemäß § 18 Absatz 5 und 6 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) in Verbindung mit §§ 8 bis 10 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) die unmittelbare Aufsicht über die unteren Ausländerbehörden, während das zuständige Ministerium als oberste Aufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die Bezirksregierung ausübt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die unteren (kommunalen) Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde sowie das für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten zuständige Landesministerium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1. Über welche konkreten Erkenntnisse zu Personalausstattung, Vakanzen, Fallbelastung, Bearbeitungsrückständen und -zeiten der einzelnen Ausländerbehörden verfügt die Bezirksregierung Düsseldorf? 2. Welche Daten, Kennzahlen, Berichte oder Meldungen erhebt bzw. erhält sie regelmäßig oder anlassbezogen zur Beurteilung der Aufgabenerfüllung? 3. Wie oft hat sie seit dem 1. Januar 2022 von ihren Befugnissen nach §§ 8 bis 10 OBG NRW (Unterrichtungsrecht, Weisungsrecht, Selbsteintritt) Gebrauch gemacht? 4. Wie oft wurden seit dem 1. Januar 2022 längerfristige personelle, organisatorische oder strukturelle Defizite bei den Ausländerbehörden bekannt? 5. In welcher Weise hat das zuständige Ministerium seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen seiner Fachaufsicht Erkenntnisse über die Aufsichtswahrnehmung der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist darauf, dass die Landesregierung auf einen früheren Berichtswunsch der FDP-Landtagsfraktion (Vorlage 18/5590, S. 1) mitgeteilt habe, dass die personelle Ausstattung und Organisation der Ausländerbehörden grundsätzlich in kommunaler Eigenverantwortung lägen und ihr Daten zur Angemessenheit der personellen Ausstattung „auch im Rahmen der bestehenden Sonderaufsicht nicht vor“lägen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Alexander Steffen (FDP) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Der Fragesteller verweist auf die Vorlage 18/5590 (S. 1) als frühere Mitteilung der Landesregierung sowie auf die Rechtsgrundlagen § 18 ZustAVO, §§ 8 bis 10 OBG NRW und §§ 7, 8, 13 LOG NRW. Für Zentrale Ausländerbehörden besteht laut Fragesteller nach § 18 Absatz 4 ZustAVO bereits ein regelmäßiges Controlling durch die Aufsichtsbehörden.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21774, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.