❓ Drucksache 18/21775
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Bedeutung von Übungen im Katastrophenschutz, mit denen Planungen, Kommunikationswege, Führungsstrukturen und das Zusammenwirken verschiedener Akteure unter realitätsnahen Bedingungen überprüft werden sollen. Sie verweisen darauf, dass das Thema wiederholt Gegenstand parlamentarischer Beratungen und der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ war und dass angesichts einer veränderten Bedrohungslage komplexe Szenarien mit mehreren gleichzeitig betroffenen Infrastrukturen sowie die Einbindung von Hilfsorganisationen, Betreibern kritischer Infrastruktur und der Wirtschaft an Bedeutung gewinnen.
👥 Wer ist betroffen?
Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen als Katastrophenschutzbehörden, die Landesregierung, Hilfsorganisationen, Betreiber kritischer Infrastruktur sowie privatwirtschaftliche Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) An wie vielen Katastrophenschutzübungen die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte 2022 bis 2026 jeweils teilgenommen haben. 2) Welche Schadensszenarien den seit dem 1. Januar 2022 durchgeführten Übungen jeweils zugrunde lagen. 3) Welche Kreise und kreisfreien Städte seit dem 1. Januar 2022 mindestens eine Übung unter Beteiligung von Betreibern kritischer Infrastruktur durchgeführt haben. 4) Welche Kreise und kreisfreien Städte seit dem 1. Januar 2022 mindestens eine Übung unter Beteiligung privatwirtschaftlicher Unternehmen oder Wirtschaftsorganisationen durchgeführt haben. 5) Welche bei Übungen seit dem 1. Januar 2022 festgestellten wesentlichen Defizite nach Kenntnis der Landesregierung bislang nicht behoben worden sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der FDP-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Werner Pfeil und Marcel Hafke der FDP-Fraktion eingereicht. Das Dokument nennt als Datum des Originals den 14.10.2026 (ausgegeben am 15.10.2026). Es verweist auf frühere parlamentarische Beratungen zum Thema, auf die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ sowie auf eine Sachverständigenanhörung zur Novellierung des BHKG (Bevölkerungsschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW), in der laut den Fragestellern eine stärkere Einbindung der Wirtschaft in Vorbereitung und Übungen thematisiert worden sei.