❓ Drucksache 18/21776
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Aufsicht der Bezirksregierung Detmold über die ihr unterstehenden unteren Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlage dieser Aufsicht sind laut Fragestellern § 18 ZustAVO sowie §§ 8 bis 10 OBG NRW, wonach die Bezirksregierung sich über die Angelegenheiten der beaufsichtigten Behörden unterrichten, Weisungen erteilen und unter bestimmten Voraussetzungen selbst eintreten kann. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Landesregierung auf einen früheren Berichtswunsch der FDP-Fraktion mitgeteilt habe, Daten zur Angemessenheit der personellen Ausstattung kommunaler Ausländerbehörden lägen ihr „auch im Rahmen der bestehenden Sonderaufsicht nicht vor“ (Vorlage 18/5590, S. 1).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die unteren Ausländerbehörden in den Kommunen des Regierungsbezirks Detmold, die Bezirksregierung Detmold selbst als Aufsichtsbehörde sowie das für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten zuständige Landesministerium als oberste Aufsichtsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Über welche konkreten Erkenntnisse zu Personalausstattung, Vakanzen, Fallbelastung, Bearbeitungsrückständen und -zeiten der einzelnen unteren Ausländerbehörden die Bezirksregierung Detmold verfügt. 2. Welche Daten, Kennzahlen, Berichte oder Meldungen die Bezirksregierung regelmäßig oder anlassbezogen erhebt bzw. erhält, inklusive Frequenz und Rechtsgrundlage. 3. In wie vielen Fällen die Bezirksregierung seit dem 1. Januar 2022 von ihren Befugnissen nach §§ 8 bis 10 OBG NRW (Unterrichtung, Weisung, Selbsteintritt) Gebrauch gemacht hat, aufgeschlüsselt nach Jahr, Behörde und Anlass. 4. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 längerfristige personelle, organisatorische oder strukturelle Defizite bei unteren Ausländerbehörden bekannt wurden, die die Aufgabenerfüllung beeinträchtigten. 5. In welcher Weise das zuständige Ministerium seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen seiner Fachaufsicht Erkenntnisse über die Aufsichtswahrnehmung der Bezirksregierung Detmold eingeholt hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text noch nicht vor. Die Fragesteller zitieren als bereits vorliegende Information lediglich die frühere Angabe der Landesregierung aus Vorlage 18/5590 (S. 1), wonach Daten zur Angemessenheit der personellen Ausstattung kommunaler Ausländerbehörden auch im Rahmen der bestehenden Sonderaufsicht nicht vorlägen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8900 von Alexander Steffen (FDP) am 14.10.2026, ausgegeben am 15.10.2026. Die Fragesteller verweisen auf § 18 ZustAVO, §§ 8 bis 10 OBG NRW, § 7 Abs. 2 und § 13 LOG NRW als Rechtsgrundlagen der Aufsicht sowie auf die frühere Vorlage 18/5590 (S. 1) der Landesregierung. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.