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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Drucksache 18/21780

15. Oktober 2026Dokument 18/21780 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Andrea Busche, Silvia Gosewinkel, Nadja Lüders
sonderpädagogische FörderungFeststellungsverfahrenExpertisestellenFörderschwerpunktSchulaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Seit dem Schuljahr 2025/2026 werden in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster veränderte, standardisierte Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) erprobt. Dabei wurden standardisierte Vorlagen eingeführt und sogenannte Expertisestellen bei den Bezirksregierungen eingerichtet, mit denen laut den Fragestellern die Qualität der Verfahren gesteigert, die Transparenz erhöht, die Bearbeitungsdauer verkürzt und die Entscheidungen stärker standardisiert werden sollen. Die Fragesteller berichten von Fragen aus der Praxis zur Bedarfsermittlung, zur Rolle der Expertisestellen und zu den Auswirkungen der Pilotierung auf die Verfahrensergebnisse.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit möglichem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie deren Eltern, Schulen, Schulaufsichtsbehörden und die Bezirksregierungen in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster (als Vergleich auch andere Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die SPD-Fraktion fragt die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wurden seit Beginn der Pilotierung in den Regierungsbezirken, insbesondere Arnsberg und Münster, abschließend bearbeitet (aufgeschlüsselt nach Schuljahr, Regierungsbezirk, Förderschwerpunkt, Verfahrensergebnis)? 2. Worauf basieren die Entscheidungsgrundlagen der Expertisestellen? 3. Welche verbindlichen ministeriellen Vorgaben regeln die Berücksichtigung der Angaben bzw. die Beratung der Eltern? 4. Wie häufig veranlassten Expertisestellen oder Schulaufsichtsbehörden zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen (z. B. vertiefte Begutachtung, schulärztliche Untersuchung, weitere fachliche Stellungnahmen), aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Art der Maßnahme? 5. In wie vielen Verfahren empfahl die Expertisestelle einen anderen Förderschwerpunkt oder Förderort als von den Schulen beantragt, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Förderschwerpunkt und Förderort?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der SPD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Andrea Busche, Silvia Gosewinkel und Nadja Lüders (SPD) am 15.10.2026 eingereicht (Kleine Anfrage 8902, Drucksache 18/21780). Das Dokument nennt als sachlichen Hintergrund, dass die Pilotierung seit dem Schuljahr 2025/2026 in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster läuft und sich auf die §§ 10 bis 14 der AO-SF-Verordnung stützt. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument selbst nicht genannt, da es sich um die Fragestellung ohne Antwort handelt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21780, Wahlperiode 18, eingereicht 15. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.