❓ GEAS-Reform – Zeitpunkt des Erlasses der Landesregierung an die Kommunen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die laut Fragestellerin seit dem 12. Juni 2026 in Deutschland gilt. Die Fragestellerin verweist auf ein Informationsschreiben der Landesregierung vom 2. Juni 2026 an Bezirksregierungen, Ausländerbehörden und kommunale Spitzenverbände und fragt nach einem noch ausstehenden Erlass zur rechtssicheren Umsetzung für die kommunalen Behörden.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale und Zentrale Ausländerbehörden, Bezirksregierungen und Kommunale Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, MKJFGFI).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Zu welchem Zeitpunkt die Landesregierung einen Erlass zur Umsetzung der GEAS-Reform an die Kommunen versandt hat; 2) falls nicht erfolgt, zu welchem Zeitpunkt ein solcher Versand geplant ist; 3) wie viele der von Ministerin Schäffer am 6. Juli 2026 angekündigten Informationsveranstaltungen seit diesem Datum bis zum Eingang der Anfrage stattgefunden haben; 4) welche Erlasse zum Themenkomplex Abschiebungen seit 2017 bis zum Eingang der Anfrage in NRW geltend sind (tabellarisch gewünscht); 5) welche Erlasse zum Themenkomplex Abschiebungen seit 2017 formal ausgelaufen sind (tabellarisch gewünscht).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerin zitiert Fluchtministerin Schäffer, die am 6. Juli 2026 erklärte, das MKJFGFI setze die neuen Regelungen „zügig, rechtssicher und funktional“ um, und dass mit dem Informationsschreiben vom 2. Juni 2026 die Bezirksregierungen, Ausländerbehörden und kommunalen Spitzenverbände über den Stand des Screeningverfahrens informiert wurden sowie weitere Informationsveranstaltungen für Sommer bzw. Herbst 2026 vorgesehen seien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die Fragestellerin verweist auf die Vorlage 18/5305 (S. 3 und S. 6) als Quelle der zitierten Aussagen von Ministerin Schäffer sowie auf die Vorlage 18/3786 als Vorbild für die gewünschte tabellarische Aufschlüsselung der Erlasse. Laut Fragestellerin liegen zwischen dem Informationsschreiben vom 2. Juni 2026 und der Anfrage rund drei Monate.