❓ Drucksache 18/21788
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Talbrücke Brunsbecke an der A 45 zwischen Lüdenscheid und Hagen, eine baugleiche Schwesterbrücke der gesperrten Talbrücke Rahmede. Laut den Fragestellern ist die Brücke bereits für Fahrzeuge über 44 Tonnen gesperrt, eine installierte Wiegeanlage zeige jedoch seit Monaten, dass zahlreiche zu schwere Fahrzeuge die Brücke überführen. Anlass der Anfrage ist ein von den Fragestellern dokumentierter Vorfall vom 30. September 2026, bei dem laut ihrer Darstellung ein fünfachsiger Schwertransport mit Begleitfahrzeug die Brücke überquerte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Region um Lüdenscheid und Hagen, Nutzerinnen und Nutzer der A 45 (LKW- und PKW-Verkehr) sowie die für Genehmigung und Überwachung von Schwertransporten zuständigen Landesbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller bitten die Landesregierung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Genehmigung von Schwertransporten über die Talbrücke Brunsbecke am 30.09.2026 (Anzahl, Genehmigungen, Transportgüter)? 2. Unter welchen fachlichen Voraussetzungen können Schwertransporte über 44 Tonnen eine Genehmigung für eine Fahrt über die Brücke erhalten? 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass durch Schwertransporte keine Folgeschäden an der Brücke entstehen? 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um unerlaubte Schwertransporte zu verhindern und die Befahrbarkeit für LKW und PKW bis zur Fertigstellung einer neuen Talbrücke zu gewährleisten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Ina Blumenthal, Gordan Dudas). Die Fragesteller verweisen auf einen von ihnen dokumentierten Vorfall am 30. September 2026 gegen 20:24 Uhr sowie auf einen WDR-Bericht als Quelle zur Wiegeanlage. Nach Angaben der Fragesteller ist die Talbrücke Brunsbecke aktuell für Fahrzeuge über 44 Tonnen gesperrt. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen oder Maßnahmen ist in diesem Dokument nicht enthalten.