❓ Drucksache 18/21789
📋 Worum geht es?
Am 1. März 2025 trat in Nordrhein-Westfalen eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft, die die Zahl der Kommunen mit verschärfter Mietpreisregulierung von 18 auf 57 ausweitete. In diesen Kommunen gelten unter anderem die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung und eine abgesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Die Fragesteller wollen wissen, welche Auswirkungen diese Ausweitung auf den Wohnungsneubau hat und welche eigenen Beiträge die betroffenen Kommunen zur Ausweitung des Wohnungsangebots leisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 57 nordrhein-westfälischen Kommunen, die durch die Mieterschutzverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wurden, sowie Vermieter und Mieter in diesen Kommunen. Adressat der Fragen ist die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen die Ausweitung der Mieterschutzverordnung auf die Entwicklung der Baugenehmigungen in den betroffenen Kommunen nach Einschätzung der Landesregierung hatte. 2. Welche Maßnahmen die von der Mietpreisregulierung erfassten Kommunen zwischen 2018 und 2025 jeweils zur Förderung von Neubau und Ausbau von Wohnungen ergriffen haben. 3. Welche Maßnahmen die Landesregierung zum Abbau kommunaler Vorschriften oder Satzungen ergreift, die den Wohnungsneu- und -ausbau erschweren. 4. Ob sich die Landesregierung regelmäßig von den betroffenen Kommunen über deren Anstrengungen zur Förderung des Neu- und Ausbaus berichten lässt. 5. Wie die Landesregierung eine mögliche Verpflichtung der betroffenen Kommunen auf verbindliche Neu- und Ausbauziele sowie Berichtspflichten gegenüber dem Land bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Angela Freimuth und Alexander Steffen der FDP-Fraktion eingereicht (Drucksache 18/21789, Datum des Originals 15.10.2026, ausgegeben 16.10.2026). Laut den Fragestellern trat die Mieterschutzverordnung am 1. März 2025 in Kraft und dehnte die Mietpreisregulierung von 18 auf 57 Kommunen aus. Die Fragesteller führen aus, dass die Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte nach Bundesrecht auf einer nachvollziehbaren Datengrundlage beruhen müsse, zu der laut Fragestellern unter anderem Mietenentwicklung, Mietbelastung der Haushalte, Bevölkerungsentwicklung, Wohnungsleerstand und Nachfrage nach Wohnraum zählen, und dass die Länder dem Bund gegenüber habe nachweisen müssen, welche Maßnahmen zur Förderung des Neubaus sie ergreifen.