❓ Drucksache 18/21790
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem geplanten Lückenschluss der Rurtalbahn (RB 21) zwischen Linnich und Hückelhoven-Baal, der eine Schienenverbindung zwischen den Kreisen Düren und Heinsberg schaffen und neue Umsteigemöglichkeiten Richtung Aachen und Mönchengladbach ermöglichen soll. Der Fragesteller verweist darauf, dass das Vorhaben 2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes aufgenommen wurde und damals mit Netto-Investitionskosten von rund 36,2 Millionen Euro kalkuliert worden sei.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kreise Düren und Heinsberg sowie die Städte Linnich und Hückelhoven, insbesondere die Orte entlang der geplanten Bahntrasse. Relevant ist das Vorhaben auch für Pendler mit Umsteigebedarf Richtung Aachen und Mönchengladbach sowie für den Verkehrsverbund go.Rheinland und die Ausschreibung des Verkehrsnetzes „Dürener Stern“.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1. Welchen Bearbeitungsstand die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) aktuell erreicht hat. 2. Wann die Landesregierung mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens rechnet. 3. Inwieweit die aktuell geplante Trassenführung von der 2022 vorgestellten Vorzugsvariante abweicht. 4. Mit welchen Gesamtkosten die Landesregierung aktuell rechnet. 5. Wann die Landesregierung mit der Aufnahme des regulären Fahrgastbetriebs rechnet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt zur Begründung an, dass go.Rheinland das Scopingverfahren laut eigener Darstellung bereits 2023 als abgeschlossen bezeichnet habe, sich das Projekt aber weiterhin in der Genehmigungsplanung befinde, und dass die Ausschreibung der Verkehrsleistungen für den „Dürener Stern“ die Aufnahme des regulären Fahrgastbetriebs voraussichtlich für Dezember 2032 vorsehe.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der FDP-Fraktion (Christof Rasche) als Kleine Anfrage 8912 am 15.10.2026. Die Anfrage verweist auf die Landtags-Vorlage 17/6521 vom 04.03.2022 (dort genannte Netto-Investitionskosten von rund 36,2 Millionen Euro), auf eine Veröffentlichung von go.Rheinland vom 10.08.2023 zum Scopingverfahren sowie auf eine Ausschreibung „Dürener Stern“ vom 17.11.2025, die eine Betriebsaufnahme voraussichtlich im Dezember 2032 vorsieht. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.