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Nordrhein-WestfalenUnterrichtung

📄 Kooperationsvereinbarung zur Koordinierungsstelle Nationaler Pandemieplan

16. Oktober 2026Dokument 18/21791 · WP 18Nordrhein-Westfalen
PandemieplanKoordinierungsstelleKooperationsvereinbarungGesundheitsministeriumAusschussüberweisung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine Unterrichtung des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen. Darin wird der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung über die Fortführung und Finanzierung der Koordinierungsstelle für die Überarbeitung des Nationalen Pandemieplans beim Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt und an einen Fachausschuss weitergeleitet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Koordinierungsstelle für die Überarbeitung des Nationalen Pandemieplans beim Bundesministerium für Gesundheit sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen, dem die Vorlage zugeleitet wird.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es handelt sich um keine Anfrage und keinen Antrag, sondern um eine formale Unterrichtung: Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung (Vorlage 18/5633) wird gemäß § 85 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeleitet.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält lediglich die formale Mitteilung der Überweisung der Vorlage 18/5633 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Inhaltliche Details zur Kooperationsvereinbarung selbst (z. B. Finanzierungssumme, Laufzeit, Vertragsparteien) sind im vorliegenden Text nicht enthalten.

⚡ Einordnung

Die Unterrichtung erfolgt durch den Präsidenten des Landtags auf Grundlage von § 85 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Es wird auf die Vorlage 18/5633 verwiesen, die den eigentlichen Entwurf der Kooperationsvereinbarung enthält. Datum des Originals und Ausgabedatum sind der 16.10.2026.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21791, Wahlperiode 18, eingereicht 16. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.