📄 Kooperationsvereinbarung zur Koordinierungsstelle Nationaler Pandemieplan
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Unterrichtung des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen. Darin wird der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung über die Fortführung und Finanzierung der Koordinierungsstelle für die Überarbeitung des Nationalen Pandemieplans beim Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt und an einen Fachausschuss weitergeleitet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Koordinierungsstelle für die Überarbeitung des Nationalen Pandemieplans beim Bundesministerium für Gesundheit sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen, dem die Vorlage zugeleitet wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es handelt sich um keine Anfrage und keinen Antrag, sondern um eine formale Unterrichtung: Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung (Vorlage 18/5633) wird gemäß § 85 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeleitet.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält lediglich die formale Mitteilung der Überweisung der Vorlage 18/5633 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Inhaltliche Details zur Kooperationsvereinbarung selbst (z. B. Finanzierungssumme, Laufzeit, Vertragsparteien) sind im vorliegenden Text nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Die Unterrichtung erfolgt durch den Präsidenten des Landtags auf Grundlage von § 85 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Es wird auf die Vorlage 18/5633 verwiesen, die den eigentlichen Entwurf der Kooperationsvereinbarung enthält. Datum des Originals und Ausgabedatum sind der 16.10.2026.