Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Mobile Schwimmbäder in Nordrhein-Westfalen

10. August 2022Dokument 18/480 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Andreas Keith, Dr. Hartmut Beucker
mobile SchwimmbäderSchwimmen lernenWassergewöhnungDaseinsvorsorgeKommunen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Absicht der Landesregierung thematisiert, mobile Schwimmbäder zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit und zur Schaffung zusätzlicher Wasserflächen zu nutzen. Diese sollen insbesondere für die Wassergewöhnung und das Schwimmenlernen eingesetzt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen, die Schwimmen lernen möchten, sowie die Kommunen, die ihre Schwimminfrastruktur verbessern wollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, welche innovativen Lösungen die Landesregierung plant, wie Kommunen partizipieren können und wie die praktischen Einsätze der mobilen Schwimmbäder aussehen sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung plant, mobile Pools temporär einzusetzen, um zusätzliche Wasserflächen zu schaffen. Diese sollen sowohl stationär als auch an wechselnden Standorten genutzt werden, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu fördern und Wartelisten für Schwimmkurse zu verringern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Hartmut Beucker von der AfD eingereicht. Die Landesregierung hat die Anfrage am 10. August 2022 beantwortet und betont, dass mobile Pools eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Schwimminfrastruktur darstellen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/480, Wahlperiode 18, eingereicht 10. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.