❓ Dokument 18/495
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Sachverhalt behandelt, dass Angehörige einer Clanfamilie trotz erheblicher Verdachtsmomente und unzureichend ausgefüllter Anträge fast eine halbe Million Euro an Sozialleistungen erhalten haben. Die Anfrage zielt darauf ab, die Hintergründe und die Verantwortlichkeiten zu klären.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Angehörigen der Clanfamilie A., die zuständigen Behörden, das Jobcenter Leverkusen sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Stand der Ermittlungen, den Gründen für die Bewilligung der Sozialleistungen trotz Unstimmigkeiten, der Bewertung des Sozialhilfebetrugs und den möglichen Konsequenzen für die zuständigen Mitarbeiter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Anfrage beantwortet und berichtet, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und Anklage gegen sieben Angeklagte erhoben wurde. Die Fragen zur Bewilligung der Sozialleistungen und den zuständigen Mitarbeitern liegen jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landesregierung.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat keine Verfahren gegen die Mitarbeiter des Jobcenters eingeleitet. Die angeklagten Personen sind wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Die Daten zu Angehörigen von Clanfamilien, die Sozialhilfe erhalten, liegen der Landesregierung nicht vor.