❓ Dokument 18/817
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen. Es werden Informationen zur finanziellen Förderung, zur Anzahl der Mitarbeiter und zur Beratung von Personen bereitgestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen ohne Krankenversicherung in den Städten Münster, Köln, Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur finanziellen Förderung der Clearingstellen, zur Zahl der Mitarbeiter, zur Anzahl der beratenen Personen und zu den Kosten des hergestellten Krankenversicherungsschutzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Clearingstellen seit ihrer Einrichtung 2016 bis September 2022 insgesamt über 5 Millionen Euro gefördert wurden. Bis zum 31. Oktober 2021 wurden 16.031 Personen beraten, darunter 8.875 erfolgreich in den Krankenversicherungsschutz vermittelt. Die genaue Höhe der Kosten für den Versicherungsschutz ist der Regierung nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD stellen in ihrer Anfrage fest, dass die Projektförderung der Clearingstellen im Frühjahr 2023 enden soll. Die Landesregierung antwortet, dass die Förderung auf verschiedene Jahre und Städte aufgeschlüsselt werden kann und nennt konkrete Zahlen zur Anzahl der beratenen Personen sowie zur finanziellen Unterstützung.